PANORAMA | Medienspiegel |
Berlin – Trotz eines bestehenden Lieferengpasses von Alteplase ist das Medikament für die systemische Thrombolysetherapie bei einem ischämischen Schlaganfall aktuell alternativlos. Das ist das Fazit einer Arbeitsgruppe der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG). Der Neurologe und DSG-Vorsitzende Darius Nabavi gab das Ergebnis der Analyse gestern bei einer Pressekonferenz anlässlich des Weltschlaganfalltages am kommenden Samstag bekannt.
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PANORAMA | Medienspiegel |
Berlin – Positive Effekte auf die Nachsorge nach einer stationären Behandlung könnte das Entlassmanagementprojekt USER haben. Die USER-Intervention ist nach Analyse von Gunter Laux, Versorgungsforscher am Universitätsklinikum Heidelberg, mit einer um 13,5-prozentigen verringerten Chance für eine ungeplante Krankenhauswiederaufnahme assoziiert.
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PANORAMA | Medienspiegel |
Hamburg – Die Analyse von Google-Suchanfragen erlaubt Aussagen über das tatsächliche Coronainfektionsgeschehen. Das berichtet eine Arbeitsgruppe aus dem Fachbereich Volkswirtschaftslehre der Universität Hamburg im Fachmagazin Plos One (2022; DOI: 10.1371/journal.pone.0276485).
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PANORAMA | Medienspiegel |
Berlin – Die Online-Plattform „Gesundheitsnavigator“ der AOK informiert jetzt darüber, welche Krankenhäuser bei kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (transvaskulären Aortenklappenimplantationen, TAVI) besonders gute Behandlungsergebnisse vorweisen.
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PANORAMA | Medienspiegel |
Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2023 veröffentlicht.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Haben Telefonanbieter die persönlichen Kundendaten an andere Anbieter und Suchmaschinen weitergegeben, müssen sie dafür sorgen, dass dort die Einträge gelöscht werden, wenn die Kunden sie darum bitten. Diese müssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen, teilte der EuGH mit (Rs. C-129/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das BSG entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).
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PANORAMA | Medienspiegel |
Saarbrücken – Die Universität des Saarlandes hat eine Online-Plattform zu den Alternativen für Tierversuche eingerichtet. Sie erfasst die im Saarland vorhandenen Ersatzmethoden für Tierversuche und nennt die Arbeitsgruppen, die diese Methoden im Saarland etabliert haben.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Bei Abfassung eines Testaments bedenkt man häufig nicht, wie sich das Leben entwickeln kann. Im Falle einer Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Testament zu ändern. Nach dem Tode kann es dann zu Streit zwischen den Erben kommen. So in einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall (Az. 3 W 55/22).
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ARZTPRAXIS | Medienspiegel |
Berlin – Die Inhaftierung der Präsidentin des Türkischen Ärzteverbandes (TTB), Şebnem Korur Fincancı, hat zu Protesten in der deutschen Ärzteschaft und dem Ruf nach sofortiger Freilassung geführt. Fincancı war gestern festgenommen worden, nachdem sie die Untersuchung eines möglichen Einsatzes von chemischen Waffen der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung im Irak gefordert hatte.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Ein Ausschluss ist aber möglich, wenn er zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege erforderlich ist. So das BSG (Az. B 9 SB 1/20 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der 16. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer Frist auf die Feiertagsregelungen an dem Ort ankommt, an dem sich das betreffende Gericht befindet (Az. L 16 KR 156/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH entschied, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes (hier: eines Ladengeschäftes) an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegensteht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht (Az. III R 19/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.06.2022 - III R 19/21 entschieden, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes --eines Ladengeschäftes-- an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen steht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht.Der Gewinn von Unternehmen, die u.a. ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, wird für Zwecke der Gewerbesteuer um den auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teil gekürzt. Diese Kürzung wird jedoch versagt, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient.Die Klägerin ist eine Genossenschaft, die ausschließlich Wohnungen und gewerblich genutzte Flächen vermietet. Eine ihrer gewerblichen Mieterinnen betrieb darin ein Einzelhandelsgeschäft, dessen Gewinne unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag i.H. von 24.500 € lagen. Um auch eine Wohnung anmieten zu können, erwarb sie einen Genossenschaftsanteil.Das Finanzgericht hatte als Vorinstanz entschieden, dass die erweiterte Kürzung zu gewähren sei, weil die Genossin nur geringfügig beteiligt und ihr Unternehmen selbst keiner Gewerbesteuerbelastung ausgesetzt sei. Der BFH hat demgegenüber die erweiterte Kürzung abgelehnt und ausgeführt, dass eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer "Bagatellaspekte" die Nichtanwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG rechtfertigt, obwohl diese für sich --einzeln genommen-- die Nichtanwendung der Vorschrift nicht rechtfertigen würden, im Gesetz keine Stütze finde. Es sei Sache des Gesetzgebers, derartige unbillig erscheinende Ergebnisse zu vermeiden, wie dies kürzlich hinsichtlich des Ausschließlichkeitsgebots des § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG geschehen ist (vgl. § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG n.F.).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit --im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaik-anlage-- bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt (FA) gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit der PVA. Das FA ging demgegenüber davon aus, dass die Klägerin ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielt habe. Denn sie habe mit dem Betrieb der PVA eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit „abgefärbt“ habe. Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.Der BFH bestätigte das Urteil der Vorinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung. Er hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2018 zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR führen. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem rückwirkend auch für frühere Veranlagungszeiträume anwendbaren § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) außer Kraft gesetzt. Nach dieser Neuregelung tritt die umqualifizierende („abfärbende“) Wirkung einer originär gewerblichen Tätigkeit (hier: aus dem Betrieb der PVA) einer Personengesellschaft unabhängig davon ein, ob aus dieser Tätigkeit ein Gewinn oder Verlust erzielt wird. Der BFH erachtet diese Neuregelung und deren rückwirkende Geltung als verfassungsgemäß.Zudem hat der BFH entschieden, dass die von der Rechtsprechung geschaffene und von der Finanzverwaltung akzeptierte sog. Bagatellgrenze auch bei Anwendung der Neuregelung zu beachten ist. Danach führt eine originär gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft nicht zur Umqualifizierung ihrer im Übrigen freiberuflichen Tätigkeit, wenn die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % der Gesamtnettoumsätze der Personengesellschaft (relative Grenze) und zugleich den Höchstbetrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum (absolute Grenze) nicht übersteigen. Das gilt nach Ansicht des BFH auch dann, wenn die Personengesellschaft --wie im Streitfall-- neben ihrer originär gewerblichen eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt. Im Streitfall war diese Bagatellgrenze überschritten.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Nach der turbulenten Entwicklung in den vergangenen Monaten kann sich die Verbraucherstimmung im Oktober - zumindest vorerst - stabilisieren. Während die Konjunkturerwartungen minimale Einbußen erleiden, legen sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für November 2022 -41,9 Punkte und damit 0,9 Punkte mehr als im Oktober dieses Jahres. Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Oktober 2022.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland nimmt weiter ab. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im Oktober auf 97,7 Punkte gefallen, nach 99,4 Punkten im September. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Beim Metaverse zeigt sich die deutsche Wirtschaft gespalten, Skepsis und Aufgeschlossenheit halten sich die Waage. Rund jedes vierte Unternehmen steht dem Thema lt. Bitkom generell interessiert und aufgeschlossen gegenüber, ähnlich viele aber kritisch und ablehnend. 34 Prozent sind noch unentschieden.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande haben am Rande der informellen Tagung des ECOFIN-Rats im September ihr Ziel bekräftigt, die Richtlinie zur Mindestbesteuerung einstimmig zu beschließen. Nötigenfalls wollen diese Länder die Mindestbesteuerung auch ohne eine Einigung auf EU-Ebene im Jahr 2023 umsetzen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem BMJ und dem DigitalService des Bundes als zentraler Digitalisierungseinheit der Bundesverwaltung ist die Entwicklung digitaler Zugänge zu den Gerichten und die weitere Digitalisierung der Justiz. Entsprechend ist dieser nun mit der Umsetzung der jeweils ersten Projektphase zur Entwicklung und Erprobung einer digitalen Rechtsantragstelle und eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt worden.
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