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Wir haben speziell für Ihre Berufsgruppe die neue Rechtsschutzversicherung entwickelt. Dieser Vertrag räumt sehr günstige Beiträge und ein umfangreichen Versicherungsschutz ein - exklusiv für alle Mitglieder der Standesorganisationen. Außerdem sind diese Sonderverträge ganz auf die Bedürfnisse der Verbandsmitglieder eingestellt.

ApoRecht-Police Rechtsschutzversicherung

Als Ärztin oder Arzt sind Sie bei der DocSecur in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Ärzte stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Wir empfehlen, folgenden Versicherungsschutz zu vereinbaren:



Pauschaler Rechtsschutz für Ärzte


1.) Verkehrs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang    mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer   der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz entfällt auch dann nicht rückwirkend, wenn gegen Sie im Zusammenhang mit einem verkehrsrechtlichen Vergehen eine Vorsatzverurteilung durch ein rechtskräftiges Strafurteil ausgesprochen wird.
  • Kfz.-Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Sozial-Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten

 

Versichert sind alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger einschließlich Wohnwagen sowie alle privat genutzten Motorwasserfahrzeuge und Motorflugzeuge, die auf den Namen

  • der versicherten Arztpraxis bzw. Sie als Praxisinhaber,
  • Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen oder sonstigen mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder oder volljährigen Kinder (ledig, bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt)
  • Ihre nicht mehr erwerbstätigen und mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Eltern und /oder Großeltern (auch die Ihres Ehegatten)

zugelassen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind.

Der Verkehrs-Rechtsschutz schließt den Fahrer-Rechtsschutz ein. Sie und die mitversicherten Personen erhalten daher auch Versicherungsschutz beim Fahren fremder Fahrzeuge.



2. Berufs-Rechtsschutz für Ärzte

Von der Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können, besteht Versicherungsschutz für besonders schwer wiegende Angelegenheiten, nämlich für

  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch  nicht bei Vorwurf vorsätzlicher Straftaten,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern,
  • Sozial-Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten,
  • Daten Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung, Sperrung und Löschung,
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Dienstreise-Rechtsschutz für Ihre mitversicherten Arbeitnehmer bei von Ihnen als Betriebsinhaber angewiesenen Dienstfahrten (sowohl als Fahrer der eigenen Fahrzeuge als auch als Fahrer von Fahrzeugen, die von der versicherten Apotheke angemietet worden sind. Weitere mitversicherte Arbeitnehmer als berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge erhalten ebenfalls Versicherungsschutz
  • Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber, z. B. bei Rechtsauseinandersetzungen mit dem Betriebsrat Ihrer Firma;
  • AGG-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, z. B. bei Entschädigungsansprüchen vermeintlich diskriminierter Stellenbewerber.

Versichert sind die Arxztpraxis selbst, Sie als Apothekeninhaber sowie die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Arztpraxis. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nur für Sie als Arbeitgeber, nicht jedoch für die Mitarbeiter bestimmt.

Nach unserer Ansicht ist dieser Versicherungsschutz besonders wertvoll. Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen und in Straf- und Bußgeldverfahren werden von den Gerichten oftmals teure Sachverständigengutachten angefordert. Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Regelung in der I. Instanz auch dann Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Prozess gewinnen. Die unterlegene Partei braucht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten. Nur die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Kosten ab.



3.) Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz ist für Ihren privaten Lebensbereich außerhalb Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt. Versichert sind

  • Sie als Apothekeninhaber,
  • Ihr Ehegatte bzw. eingetragener oder sonstiger mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder und Ihre volljährigen Kinder (ledig und nicht in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft lebend, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt).
  • Ihre nicht mehr erwerbstätigen und mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden Eltern und /oder Großeltern (auch die Ihres Ehegatten).
  • Der Privat-Rechtsschutz umfasst
  • die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche,
  • die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten,
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitnehmer, darüber hinaus auch für Sie als Arbeitgeber von in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen. Versicherungsschutz besteht auch für die versicherten Personen als Arbeitnehmer, wenn gegen den Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines Rechtsschutzfalles (Kostenübernahme bis jeweils 1.000 €, dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung),
  • Rechtsschutz in Verfahren vor den Sozialgerichten,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich (auch bei Rechtsauseinandersetzungen aus personenbezogenen Versicherungsverträgen im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit),
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, darüber hinaus tragen wir für die weitere außergerichtliche Tätigkeit die Kosten bis 1.000 € (dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung),
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten; soweit ein Zusammenhang mit Grundstücken besteht, verweisen wir auf den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
  • Opfer-Rechtsschutz für die Beteiligung als Nebenkläger an Strafverfahren als Opfer von bestimmten Gewaltstraftaten,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz Verfahren vor Verwaltungsgerichten im privaten Bereich und als Arbeitnehmer,
  • Rechtsschutz für nicht spekulative Geld- und Vermögensanlagen (Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz)
  • Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen (Kostenübernahme bis 1.000 €, dabei keine Anrechnung einer ggf. im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung);



4.)  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Arztpraxen nach Spezialklausel 102

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, beispielsweise mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen; es muss sich herausgestellt haben, dass eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist. Außergerichtlich tragen wir die Kosten für bis zu zwei Mediationen im Kalender-jahr (bis 750 € je Kalenderjahr), sofern der Wert des Streitgegenstandes 1.000 € übersteigt.



5.) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter

  • von selbst bewohnten Wohneinheiten und dazu gehörenden Grundstücken
  • von selbst genutzten Gewerbeeinheiten und dazu gehörenden Grundstücken

Versichert sind zum einen alle von Ihnen und den mitversicherten Personen selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland und zum anderen alle von Ihnen selbst genutzten Geschäftsräume, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder angemietet werden. Der Versicherungsschutz umfasst

  • Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern,
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • Steuer-Rechtsschutz in Verfahren vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, nicht aber beim Streit wegen Anliegerbeiträge oder Erschließungskosten,
  • Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren,
  • falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.

Versicherungsschutz besteht auch bei Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Versichert sind Anlagen in Ihrem Eigentum, die sich auf Ihrem oder an Ihrem ausschließlich zu Wohnzwecken selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus oder auf dem dazugehörenden Wohngrundstück befinden.



6.) GewerbePlus für Ärzte

Darüber hinaus gelten für Ihren Vertrag eine Reihe von wichtigen Leistungserweiterungen und Zusatzvereinbarungen.


Im Berufsbereich als Selbstständiger:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen für Sie und Ihre mitversicherten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).

Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z. B. Umweltdelikt, Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechens-tatbeständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl;

  • Rechtsschutz im Vertragsrecht für Hilfs- und Investitionsgeschäfte (auch außergerichtlich) zur Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume (auch für alle Versicherungsverträge im betrieblichen Bereich);
  • Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten in den Bereichen Gewerberecht , Handwerksrecht und Zulassungsrecht freier Berufe;
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes gegen Sie – Übernahme der Kosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 300 € je Rechtsschutz-fall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Impressum-Gestaltung der eigenen Website  – Übernahme der Beratungskosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 300 € je Rechtsschutzfall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Forderung-Plus – Forderungsmanagement für Selbstständige und Firmen in Zusammenarbeit mit CRIF Bürgel-GmbH

Kompetente Unterstützung von der ersten Mahnung bis zum gerichtlichen Inkasso auch für hoheitliche Gebühren. Sie erhalten zu Vorzugskonditionen bei der Fa. CRIF Bürgel ein Dienstleistungspaket, welches zum einen Auskünfte über die Bonität von Geschäftspartnern und zum anderen auch das Inkasso offener Forderungen umfasst. Da es sich bei den Kosten für Dienstleistungen der Firma CRIF Bürgel nicht um eine Versicherungsleistung der Concordia handelt, sind diese von Ihnen zu tragen.

  • Rechtsschutz für Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen

Die Leistungen des Sozialgerichts-Rechtsschutzes im Abschnitt 2. e) erweitern wir dahingehend, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regresse der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht. Es erfolgt dabei keine Anrechnung einer ggf im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung.


Im Privatbereich und als Arbeitnehmer:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen, auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).
  • Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z. B. Umweltdelikt, Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechens-tatbeständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl;
  • Versicherungsschutz im Steuerrecht, im Sozialrecht und im Verwaltungsrecht, der in diesen Rechtsgebieten üblicherweise auf das Gerichtsverfahren beschränkt ist, auch schon für das vorgerichtliche Einspruchs- und Widerspruchsverfahren; in steuerrechtlichen Verfahren gilt eine Selbstbeteiligung von 300 € je Rechtsschutzfall
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes gegen Sie – Übernahme der Kosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 300 € je Rechtsschutz-fall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung ;
  • Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Impressum-Gestaltung der eigenen Website  – Übernahme der Beratungskosten für ein anwaltliches Beratungsgespräch bis 300 € je Rechtsschutzfall, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung;
  • Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Übernahme von Notarkosten bis insgesamt 500 € während der Vertragslaufzeit für die Erstellung vorgenannter Verfügungen, dabei keine Anrechnung einer im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung);
  • Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung wegen Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten im Eigentum der versicherten Personen;
  • Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Pfleggradermittlung nicht bereits im Vertrag mitversicherter Eltern (Ihre Eltern und die Ihres Ehegatten oder nicht ehelichen Lebenspartners). Die Kosten übernehmen wir für einen Rechtsschutzfall innerhalb von 36 Monaten bis 750 € (dabei keine Anrechnung der für den Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung

In allen Lebensbereichen mitversichert ist die Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten (also auch in nicht versicherten) sowie die Online-Rechtsberatung in versicherten Rechtsangelegenheiten.

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Außerdem verzichten wir im Leistungsfall auf denEinwand der Vorvertraglichkeit (der Rechtsschutzfall ist vor Vertragsbeginn oder während der dreimonatigen Wartezeit eingetreten), wenn das betroffene Risiko bereits seit mindestens fünf Jahren bei unserer Gesellschaft rechtsschutzversichert ist.



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