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Kollektivvertrag mit verbesserten Konditionen für Mitglieder von Ärztekammer Schleswig-Holstein

 

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine durch das schleswig-holsteinische Heilberufekammergesetz vom 29. Februar 1996 (HBKG) begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Ihre Mitglieder sind alle Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz haben. Sie vertritt die Interessen der Ärzteschaft und nimmt einzelne Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein in Selbstverwaltung wahr. Ihre Finanzierung erfolgt durch Beiträge ihrer Mitglieder. Die Rechtsaufsicht hat das Land Schleswig-Holstein. 

Die Aufgaben der Ärztekammer sind vielfältig. Zu ihnen gehören

  • die Berufsaufsicht über die Ärzte durch Erlass einer Berufsordnung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten
  • die Normierung und Organisation der Weiterbildung zum Facharzt u. a. Qualifikationen einschließlich der Durchführung von Prüfungen
  • Einrichtung und Unterhaltung einer https://www.aeksh.de/für Ärzte,
  • Mitwirkung an einem sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstand,
  • die Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander und zwischen Ärzten und Dritten,
  • Organisation der ärztlichen Fortbildung durch eine Fortbildungsordnung, auch durch Unterhalt einer Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung,
  • Erstellung von Stellungnahmen zu das Gesundheitswesen betreffende Regelungen in Gesetz- und Verordnungsentwürfen, u. a. auch zu Krankenhaus- und Hochschulfragen sowie Problemen der ambulanten Versorgung,
  • die Zuständigkeit für die Ausbildung von schleswig-holsteinischen Medizinischen Fachangestellten (MFA), auch durch Betreiben einer Ausbildungsstätte für überbetriebliche Ausbildung der MFA,
  • die Führung der Vertrauensstelle des schleswig-holsteinischen Krebsregisters im Auftrage des Landes Schleswig-Holsteins und
  • die Sicherstellung eines ärztlichen Notfallbereitschaftsdienstes zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.

Besonders wichtig und für eine KdöR nicht selbstverständlich ist das Recht der Ärztekammer, die schleswig-holsteinische Ärzteschaft bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Belange (Interessenwahrnehmung) zu vertreten. Dieses Recht findet Grenzen bei der Vertretung der Rechte einzelner Ärzte und bei der Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen der Ärzteschaft. Auch hat die Ärztekammer kein allgemeinpolitisches Mandat. Sie erhebt zur Deckung ihrer Kosten eine Umlage bei ihren Mitgliedern. Derzeit (2018) beträgt der Beitrag pro Mitglied 0,6 % des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit vor Steuern.

https://www.aeksh.de/



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