Als Ärztin oder Arzt werden wir täglich mit Problemen konfrontiert und sind gefordert diese professionell zu lösen. Dabei vergessen wir sorglos zu sein, das Leben bewusst zu leben und jeden einzelnen Moment zu genießen.
Der Mensch hat die Fähigkeit, in die Zukunft zu denken und sich unterschiedliche Szenarien vorzustellen. Dabei ist es ganz natürlich, dass er die eine oder andere Sorge hat. Durch Sorge kommt auch Fürsorge und man kann sich auch darum sorgen, dass manche schlimmen Dinge nicht eintreten.
Können Sie sich vorstellen, ein Leben ohne Sorgen zu leben und keine Zeit mehr mit Streitereien zu verschwenden?
Ob in einer Arztpraxis oder im privaten Bereich, die Bekanntschaft mit der Justitia lässt sich nicht immer vermeiden. Allein mit dem guten Willen lässt sich die Rechtsstreitigkeit auch nicht aus der Welt schaffen, es sei denn das Unrecht wird von uns stillschweigend hingenommen. Jahr für Jahr beschäftigen rund neun Millionen Prozesse die deutschen Gerichte. Tendenz steigend. Wer sein gutes Recht bekommen will, muss immer häufiger darum streiten. Doch wer Anwalt, Gericht und Sachverständige für sein gutes Recht beansprucht, muss mit hohen Kosten rechnen. Die können besonders für eine Arztpraxis zu einer enormen finanziellen Belastung werden.
Zur Wahrung Ihrer Interessen brauchen Sie nicht nur fachkundige Hilfe, sondern vor allem finanzielle Unterstützung! Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe und letztendlich hängt es von der Qualität Ihres Rechtsbeistandes ab, ob und wie Sie Ihre Interessen im konkreten Fall durchsetzen können.
Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte können Sie dafür sorgen, dass die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche nicht schon im Vorfeld an den hohen Kosten und Gebühren scheitert.
Für eine umfassende Rechtschutzversicherung haben wir in unserem „Sorglos-Rechtsschutz“ alle wesentlichen Leistungen für eine Arztpraxis inkludiert, so dass Sie sich sorgenfrei der wichtigen Aufgabe als Praxisinhaber widmen können.
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Das Beste oder nichts – DocSecur® SORGLOS
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Verkehrs-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen.
Berufs-Rechtsschutz für Apotheker
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Streitigkeiten, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können.
Privat-Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz ist für Ihren privaten Lebensbereich außerhalb Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Versichert sind zum einen alle von Ihnen und den mitversicherten Personen selbst bewohnten Wohneinheiten und zum anderen alle von Ihnen selbst genutzten Geschäftsräume, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder angemietet werden und sich in Deutschland befinden.
Weitere Zusatzleistungen sind:
Wie diese Zusatzleistungen zeigen, wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt
Denn sowohl die Versicherungsprämien der Versicherer als vor allem auch die Leistungen sind für gleichartige Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
Die Mitarbeiter Anzahl ihrer Arztpraxis bildet die Grundlage der Prämien.
Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer:
Ohne beschäftigen Personen pauschal |
449,90 € |
1 – 3 beschäftigen Personen pauschal |
623,70 € |
4 – 6 beschäftigen Personen pauschal |
853,60 € |
7 – 10 beschäftigen Personen pauschal |
1.239,70 € |
11 - 15beschäftigen Personen pauschal |
1.611,50 € |
16 - 20 beschäftigen Personen pauschal |
1.969,00 € |
21 - 30 beschäftigen Personen pauschal |
2.418,90 € |
31 - 40 beschäftigen Personen pauschal |
2.718,10 € |
41 - 50 beschäftigen Personen pauschal |
3.100,90 € |
Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Arztpraxeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.
Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber: 123,00 €
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 400 € je Rechtsschutzfall. Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, beträgt die Selbstbeteiligung 200 EUR.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich einmalig um 200 Euro für den ersten nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren seit Beginn des Sorglos-Rechtsschutzes gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht bestätigt hat.
Die Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall entfällt außerdem insbesondere
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:
1.000 € Selbstbeteiligung: |
-20,0 % |
1.500 € Selbstbeteiligung: |
-25,0 % |
2.000 € Selbstbeteiligung: |
-30,0 % |
2.500 € Selbstbeteiligung: |
-35,0 % |
Wenn Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, die Mitglied in dem Anwaltsnetzwerk APRAXA eG (www.apraxa.de) ist, wird die Selbstbeteiligung generell halbiert.
Hinweis zur Beitragsberechnung:
Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.
Als 1 Beschäftigter zählen 4 Teilzeitarbeiter (bis 20 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind alle Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Die Beiträge gelten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira für eine unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 1 Mio. € je Rechtsschutzfall; Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 200.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 200.000 €.
Neben der Möglichkeit, sich im Rechtsschutzfall an einen Anwalt vor Ort zu wenden, erhalten Sie auch über unser bundesweit erreichbares „AnwaltsTelefon" umgehend fachkundige anwaltliche Hilfe, und zwar ausdrücklich auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Je nach Tarif fallen bei Ihnen allenfalls Telefongebühren an.
Sie haben bereits einen Rechtsschutz und möchten zu uns wechseln? Kein Problem, wir rechnen die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherungen an. Ihr Vorteil: Von den Leistungen unseres Rechtsschutzes profitieren Sie sofort.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Ärztin oder Arzt, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.
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Die Mitgliedskanzleien der Apraxa sind serviceorientiert und haben einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Dienstleistung. Damit unterscheiden sie sich von vielen Mitbewerbern am Markt.
Die Kanzleien haben sich zur Einhaltung bestimmter Servicestandards verpflichtet. Der Organisationsablauf der Kanzleien ist von unabhängiger Stelle zertifiziert nach DIN ISO 9001.
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