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PANORAMA | Medienspiegel |

Kopenhagen – Angesichts einer Welle von RSV- und Grippeinfektionen in Europa haben führende Gesundheitsexperten Risikogruppen zur Impfung gegen Grippe (Influenza) und COVID-19 aufgerufen.
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PANORAMA | Medienspiegel |

Berlin – Die Einführung des Nutri-Scores geht den Verbraucherzentralen zu langsam voran. Von 1.451 untersuchten Lebensmitteln seien rund 40 Prozent mit der Lebensmittelampel ausgezeichnet gewesen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) heute mit und verwies auf eine bundesweite Analyse der Verbraucherzentralen. Das seien sieben Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
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PANORAMA | Medienspiegel |

Bochum – Für Angehörige drogensüchtiger Kinder gibt es nach Einschätzung der Eltern-Arbeitsgemeinschaft Arwed noch zu wenig Unterstützung. Dabei haben viele Eltern in Deutschland Kinder in der Pubertät oder im jugendlichen Alter, die Drogen konsumieren, wie die Arbeitsgemeinschaft der Rheinisch-Westfälischen Eltern­kreise drogengefährdeter und abhängiger Menschen betonte.
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PANORAMA | Medienspiegel |

Hamburg – Mit rund 4,5 Millionen Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) einen For­schungs­­verbund zur Schlaganfallforschung, an dem das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) maß­geblich beteiligt ist. Gemeinsam mit den Universitäten Essen, Münster und München arbeiten Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaftler des UKE daran, unbekannte Zusammenhänge zwischen dem Immunsystem und Schlaganfällen aufzudecken und neue Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das LG Köln entschied, dass die beklagte Stadt teilweise Schadensersatz für einen beschädigten Pkw leisten muss, da die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten und die ihr obliegende Amtspflicht verletzt hatte (Az. 5 O 94/22).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das AG Frankfurt entschied, dass der Gegenstandswert von wertlosen Einziehungsobjekten auf 0,- Euro festgesetzt werden kann (Az. 989 Ds 955 Js 18304/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ob die Einwilligung eines Berufsfußballspielers im Rahmen des mit einem englischen Fußballverein geschlossenen Vertrags, sein Bildnis u. a. auf Fußball-Tausch- und Sammelkarten zu veröffentlichen, auch die Verbreitung seiner Bilder als Nationalspieler umfasst, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. So das OLG Frankfurt (Az. 16 W 52/22).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Studierende und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf nun zugestimmt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der DSGVO einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 C 10.21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Sachpfändung, die vor Fälligkeit einer Haftungsschuld erfolgt ist, eine mit dem späteren Erlass des Haftungsbescheids beginnende Verjährung genauso unterbrechen kann, wie eine erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Vorstreckungsmaßnahme (Az. VII R 46/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Supervisionsleistungen, die an Arbeitnehmer in sozialen Berufen im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt werden, als Fortbildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sind (Az. XI R 32/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. So der BFH (Az. VIII B 64/22 (AdV)).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ist ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, wenn die Freude am Singen im Vordergrund steht? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 11.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie das "Jahr des Rentenbeginns" aus § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG zu bestimmen ist, wenn der reguläre Beginn der Rentenzahlung auf Antrag des Klägers über das Jahr des Erreichens der Altersgrenze hinaus aufgeschoben wurde (Az. X R 29/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 13.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Hat die Agentur für Arbeit das arbeitsuchende Kind aus der Vermittlung abgemeldet, fehlt es aber an einer wirksamen Bekanntgabe der Einstellungsverfügung oder an einer einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsuchendmeldung, hängt deren Fortbestand davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Agentur für Arbeit zur Einstellung der Vermittlung berechtigt hat. Der BFH entschied, dass weder die Löschung der Registrierung noch die einvernehmliche Beendigung eines Berufsberatungstermins zum Wegfall der Arbeitsuchendmeldung führen (Az. III R 37/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind (Az. VIII R 6/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Export von Waren zur Be- oder Weiterverarbeitung im Ausland spielt für die deutsche Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber sind die allermeisten Warenexporte Produkte, die ins Ausland verkauft werden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, handelte es sich bei 90,3 % (1.055,7 Mrd. Euro) der von Januar bis September 2022 aus Deutschland exportierten Waren um Verkäufe.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.09.2022 II R 13/20 zur sog. „Konzernklausel“ (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes --GrEStG--) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.Die Klägerin war an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt. Gesellschafterin der Klägerin war eine GmbH, deren Anteile wiederum durch eine AG gehalten wurden. Die Beteiligungen bestanden seit mehr als fünf Jahren und betrugen jeweils 100 %. 2011 wurde die grundbesitzende Gesellschaft auf die Klägerin verschmolzen. Dadurch gingen die Grundstücke der Gesellschaft auf die Klägerin über. Das zuständige Finanzamt (FA) gewährte dafür die Steuerbegünstigung des § 6a GrEStG. 2013 veräußerte die AG etwas mehr als 25 % ihrer Anteile an der GmbH an einen Dritten. Das FA vertrat die Ansicht, die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung seien mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen und erließ einen entsprechend geänderten Bescheid. Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt.Der BFH wies die Revision des FA als unbegründet zurück. Der durch die Verschmelzung bewirkte Übergang des Eigentums an dem Grundstück unterliegt zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Dieser Erwerb ist aber nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach dieser Vorschrift wird die Grunderwerbsteuer für steuerbare Umwandlungsvorgänge u.a. nicht erhoben, wenn an dem Vorgang ein sog. „herrschendes Unternehmen“ und eine sog. „abhängige Gesellschaft“ beteiligt sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Beteiligung von 95 % fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Umwandlungsvorgang bestand bzw. weiter besteht. Allerdings muss die Vor- und Nachbehaltensfrist – wie der BFH bereits früher entschieden hat – nur eingehalten werden, wenn sie auch aus rechtlichen Gründen einhalten werden kann. Die jetzt streitige Rechtsfrage, wer in einem mehrstufigen Konzern als „herrschendes Unternehmen“ und wer als „abhängige Gesellschaft“ anzusehen ist, war bislang noch offen. Der BFH hat geklärt, dass sich dies allein nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang richtet, für den die Steuer nach § 6a Satz 1 GrEStG nicht erhoben werden soll. Wird danach z.B. in einem dreistufigen Konzern mit Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft die Enkelgesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen, ist die Tochtergesellschaft bei diesem Umwandlungsvorgang das „herrschende Unternehmen“ und die Enkelgesellschaft die „abhängige Gesellschaft“. Nur in diesem Verhältnis muss die Beteiligung von 95 % vor dem Umwandlungsvorgang bestehen. Die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft ist dafür unerheblich.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Mit Urteil vom 28.09.2022 - II R 32/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.Die Klägerin erwarb von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und für die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen.Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.03.2001 - II R 39/99 entschieden, dass ein solcher Vertrag regelmäßig in einen privatrechtlichen Vertrag über den Erwerb des unerschlossenen Grundstücks und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des Erschließungsbeitrags aufzuteilen ist. Eine solche Ablösungsabrede ist nur öffentlich-rechtlich zulässig; als privatrechtliche Vereinbarung wäre sie nichtig. Das Vertragswerk ist aber so auszulegen, dass es weitestmöglich wirksam bleibt.Der Verkauf eines noch zu erschließenden Grundstücks durch die erschließungspflichtige Gemeinde ist nicht zu verwechseln mit dem Verkauf durch einen privaten Erschließungsträger, mit dem sich der BFH in seinem Urteil vom 23.02.2022 - II R 9/21 befasst hatte.
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