GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 01.02.2013 den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Darf der Versicherte auf die (mündlichen) Auskünfte der Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Leistungsumfang der Versicherung vertrauen oder ist er gehalten, die Aussagen auf ihre Richtigkeit hin einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen oder sich die Auskünfte zumindest schriftlich bestätigen zu lassen? Das OLG Karlsruhe sieht dies jedenfalls nicht immer als erforderlich an und lässt eine gesetzliche Krankenversicherung nunmehr unter dem Gesichtspunkt des sog. Amtshaftungsanspruchs für die Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter haften. Die Versicherung könne sich insbesondere nicht auf das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sach- und Dienstleistungsleistungsprinzip berufen und müsse bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungszusage grundsätzlich auch für nicht erstattungsfähige und medizinisch nicht erforderliche Kostenpositionen aufkommen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2012, 12 U 105/12).
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
In der Werbung sind sie in den vergangenen Jahren immer präsenter geworden, versprechen sie der deutschen Wohlstandsgesellschaf doch eine Wohltat ganz ohne Anstrengung, einfach laufen und das Wohstandsfett wandelt sich in Muskeln, die Orangenhaut wird stramm und fest...Cellulite- oder Muskelaufbau-Schuhe. Doch wie so oft im Leben, was schön und einfach klingt, stellt sich schnell als Bauernfänger heraus. Nach den Feststellungen des OLG Koblenz gilt dies (leider) auch für die Wunderschuhe, deren vermeintlicher Effekt wissenschaftlich nicht bewiesen ist (OLG Koblenz, Urt. v. 10.01.2013, 9 U 922/12).
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Fragen des Datenschutzes sind nicht allein privatrechtlicher Natur; auch und vor allem, wenn es um die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen geht, genießt der Bürger weitreichenden Schutz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 15. Dezember 1985 im Zusammenhang mit dem sog. Volkszählungsurteil (BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) entschieden und das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Grundgesetz hergeleitet. Die Entscheidung wird daher gemeinhin auch als "Geburtstunde" des deutschen Datenschutzrechts verstanden. Die Ausweitung dieses - zunächst vornehmlich gegenüber öffentlichen Stellen Geltung beanspurchenden - Rechts des Einzelnen auf die Pivatwirtschaft erschien da nur folgerichtig; fest steht jedoch, auch der Staat und seine staatlichen Einrichtungen sind nicht befugt, unkontrolliert Daten zu sammeln.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Wer für ein Produkt mit einer gesundheitsfördernden Wirkung wirbt, muss diese hinreichend wissenschaftlich belegen können. Kann der Werbende diese Nachweise nicht erbringen, ist eine entsprechende Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend. So kann einem Warenhaus die Werbung für Fitnesssandalen untersagt werden, wenn werbende Formulierungen wie "kann helfen, Cellulite vorzubeugen" und "kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen" nicht wissenschaftlich belegt sind. Dies hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 10. Januar 2013, Az. 9 U 922/12) und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Mainz bestätigt.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem am 16.01.2013 veröffentlichten Beschluss vom 12. Dezember 2012 entschieden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Der 3. Senat hat mit Urteil vom 21.09.2012 (Az. 3 K 144/11 - rechtskräftig) die Klage eines Steuerpflichtigen abgewiesen, mit der dieser geltend gemacht hatte, die Neuregelung setze die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nur unzureichend um.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht
Dass eine gesetzliche Krankenversicherung für falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang haftet, hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Amtshaftungssenat - mit Urteil vom 18.12.2012 entschieden.
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