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APOTHEKE – Steuer & Recht

Der EuGH entschied am 17.01.2013 in der Rechtssache C-224/11, in der es um die Auslegung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, 28 und 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) geht.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regelmehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung derBetriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zuberücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "in der Regel"vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies gebietet eine an Sinn und Zweckorientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, wird die Geringfügigkeitsgrenze ab Januar 2013 von bisher monatlich € 400,-- auf monatlich € 450,-- angehoben. Für alle ab 2013 neu aufgenommenen Beschäftigungen entsteht zudem grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ab 2013 beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 18,9 %. Hiervon zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % (5 % in Privathaushalten). Der Arbeitnehmer zahlt die Differenz von 3,9 % (in Privathaushalten 13,9 %). Der Arbeitnehmeranteil wird vom Lohn einbehalten. Dabei ist zu beachten, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze monatlich € 175,-- beträgt. Hat der Arbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt, erhöht sich sein Anteil entsprechend.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis und erfolgt vorübergehend. Eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis führt nach § 10 Abs. 1 AÜG zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Im Gesetz ist nicht näher geregelt, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist und welche Rechtsfolgen bei einer nicht nur vorübergehenden Leiharbeit eintreten.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Seit dem 1. November 2012 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beschäftigten im ELStAM-Verfahren anzumelden und die zum 1. Januar 2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen. Der Einstiegszeitpunkt in das ELStAM-Verfahren kann innerhalb des Jahres 2013 eigenständig gewählt werden.
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APOTHEKE – Steuer & Recht

Werbung per Telefon ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Unternehmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen. Dagegen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in mehreren Fällen erfolgreich vorgegangen. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.
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