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Sehr geehrte Ärzte,
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APOTHEKE | Steuer & Recht |
Das Arzneimittel-Liefervertragsanpassungsgesetz (ALBVVG) hat einige Maßnahmen zur Verhinderung von Retaxationen eingeführt, dennoch bleibt die Verantwortung der Apotheken, die klassischen Rezeptformalitäten sorgfältig zu prüfen. Gemäß § 129 Abs. 4d SGB V sind verschiedene Retaxationen ausgeschlossen.
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V sollen Retaxationen auch dann ausgeschlossen werden, wenn die Apotheke den Rabattvertrag nicht beachtet oder keinen Austausch eines preisgünstigeren Arzneimittels vorgenommen hat. In diesen Fällen verliert die Apotheke jedoch ihren Anspruch auf den Zuschlag nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV. Das ALBVVG wurde am 26.07.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und die Artikel, die das Retaxverbot betreffen, traten bereits am Folgetag in Kraft.
Es bleibt jedoch unverändert, dass die Unterschrift des Arztes auf dem Rezept unerlässlich ist - eine sinnvolle Regelung zweifelsohne. Dennoch sind viele Apothekenmitarbeiter mit Fällen konfrontiert, in denen zwar der Arztstempel auf dem Rezept angebracht wurde, die Unterschrift jedoch fehlt. Eine Apotheke zahlte einen hohen Preis für diese Nachlässigkeit, als sie ein Sprechstundenbedarfsrezept im Wert von fast 5.000 Euro an eine Arztpraxis lieferte. Das Rezept umfasste 80 Impfdosen Vaxigrip Tetra 2022/2023 und 90 Impfdosen Efluelda 2022/2023, aber die Arztunterschrift wurde übersehen. Als Konsequenz erfolgte eine Retaxation in voller Höhe.
In der Regel hat ein Einspruch in solchen Fällen wenig Erfolg, da die Anforderung an die Arztunterschrift nicht nur in den Arzneilieferverträgen, sondern auch in § 2 Abs. 1 Punkt 10 der Arzneimittelverschreibungsverordnung verankert ist.
Aufgrund der Höhe der Retaxation könnte die Apotheke nur auf die Kulanz der Krankenkasse hoffen und ein Schreiben des Arztes beilegen, in dem er bestätigt, die Unterschrift versehentlich vergessen zu haben, aber die Verordnung in dieser Form gewollt war und die Impfstoffe ordnungsgemäß erhalten wurden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Krankenkasse, die hier zweifellos im Recht ist.
Daher sollten Apotheken nach wie vor äußerst darauf achten, dass alle Grundformalitäten wie die Arztunterschrift auf dem Rezept vorhanden sind. Eine doppelte Kontrolle, sowohl bei der Rezeptbelieferung als auch in der späteren Rezeptprüfung vor der Abrechnung, kann dazu beitragen, Retaxationen aufgrund vergessener Unterschriften zu verhindern.
Eine herausragende Lösung zur Absicherung gegen Retaxrisiken bietet die Versicherungslösung von Docsecur. Diese speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den nahtlosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.
Die Geschichte der Apotheke, die aufgrund einer vergessenen Arztunterschrift mit einer Retaxation von 5.000 Euro konfrontiert wurde, unterstreicht die nach wie vor bestehenden Risiken und Herausforderungen im Apothekenwesen. Trotz neuer gesetzlicher Regelungen bleibt die Verantwortung der Apotheken, sämtliche Rezeptformalitäten sorgfältig zu überprüfen, um Retaxationen zu vermeiden. Die Arztunterschrift ist und bleibt ein entscheidender Bestandteil, und das Verpassen dieses Schritts kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Einführung einer Allrisk-Versicherung wie die von Docsecur bietet eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, doch die Apotheken sollten nicht nachlässig werden. Die strikte Einhaltung der Formvorschriften ist und bleibt unverzichtbar, um unnötige finanzielle Belastungen und bürokratische Hürden zu vermeiden. Die Geschichte zeigt, wie schnell teure Retaxationen entstehen können, und verdeutlicht die Notwendigkeit eines sorgfältigen Prozesses zur Überprüfung von Rezepten.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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