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Oberverwaltungsgericht entscheidet über Kooperationsverweigerung bei Verkehrsverstößen
13. August 2023
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hat in einem wegweisenden Beschluss am 19. April 2023 (Aktenzeichen: 1 B 25/23) entschieden, dass die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für sämtliche Firmenfahrzeuge gerechtfertigt ist, wenn sich die Geschäftsleitung über Jahre hinweg weigert, bei der Aufklärung von begangenen Verkehrsverstößen mitzuwirken. Dieses Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Arztpraxen haben, die Firmenfahrzeuge für ihre Geschäftstätigkeiten einsetzen.
Im konkreten Fall hatte die Geschäftsleitung einer Firma über einen längeren Zeitraum jegliche Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen ihrer Fahrzeugflotte verweigert. Die Verkehrsbehörden hatten wiederholt versucht, Informationen über die verantwortlichen Fahrerinnen und Fahrer bei Verstößen zu erhalten, um angemessene Bußgelder zu verhängen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Allerdings wurde die notwendige Kooperation vonseiten der Firma blockiert, indem Auskünfte verweigert wurden.
Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage stellt eine Maßnahme dar, die sicherstellen soll, dass zukünftige Verkehrsverstöße verhindert werden, indem die Identifizierung von Verkehrssünderinnen und -sündern ermöglicht wird. Für eine Arztpraxis, die ihre Firmenfahrzeuge im Rahmen ihrer Tätigkeiten nutzt, könnte die Fahrtenbuchauflage erhebliche Konsequenzen haben.
Eine solche Auflage würde bedeuten, dass die Arztpraxis für sämtliche ihrer Firmenfahrzeuge ein lückenloses Fahrtenbuch führen müsste. In diesem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten inklusive der verantwortlichen Fahrerinnen und Fahrer detailliert dokumentiert werden. Diese Auflage kann zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen und Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus könnte eine Fahrtenbuchauflage auch das Image der Arztpraxis beeinträchtigen. Eine solche Maßnahme könnte von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit als Indiz für unzureichende unternehmerische Verantwortung und mangelnde Kooperationsbereitschaft interpretiert werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass selbst ein späterer Gesinnungswandel der Geschäftsleitung keine Auswirkungen auf die Verhängung der Fahrtenbuchauflage hat, wie vom Oberverwaltungsgericht des Saarlands betont wurde. Daher ist es für Unternehmen, einschließlich Arztpraxen, von entscheidender Bedeutung, dass sie Verkehrsverstößen gegenüber kooperativ und transparent auftreten, um mögliche Folgen wie eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden.
Das vorliegende Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer konsequenten Einhaltung von Verkehrsregeln und die Notwendigkeit einer aktiven Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden. Um negative Folgen wie eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden, sollten Arztpraxen und andere Unternehmen sicherstellen, dass sie eine verantwortungsbewusste Fahrzeugflottenverwaltung haben und im Falle von Verkehrsverstößen angemessen mit den Behörden zusammenarbeiten.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Pressekontakt:
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Telefon 0721. 16106610
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