Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag aufzubringen hat. Es gibt übrigens zwei Arten von Versicherungen: die Schaden- und die Summenversicherungen.
In der Schadenversicherung (Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz) steht ein Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung für den versicherten Schaden maximal einzutreten hat. In der Summenversicherung hingegen (z. B. Lebens- oder Krankenhaustagegeldversicherung) zahlt das Versicherungsunternehmen im Schadenfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.
Als Versicherungssumme wird im Versicherungsrecht der Betrag bezeichnet, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt ist.
Im Bereich der Schadenversicherung wird von der Deckungssumme gesprochen. Schäden werden also nur bis zu dieser Höhe vom Versicherer reguliert. Reicht die Deckungssumme nicht aus, liegt Unterversicherung vor.
Bei Lebensversicherungen bezeichnet die Versicherungssumme den Betrag, zu dessen Leistung im Versicherungsfall sich der Versicherer mit Vertragsabschluss verpflichtet hat. Die tatsächliche Versicherungsleistung umfasst neben der Versicherungssumme außerdem noch die Überschussbeteiligung.
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