• 07.04.2012 – SG Berlin: Anti-Schnarch-Schiene auf Kasse?

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht In seiner Entscheidung vom 04.01.2012 hat sich das Sozialgericht (SG) Berlin (S 112 KR 766/09) mit der Frage befasst, ob eine individuell geferti ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

SG Berlin: Anti-Schnarch-Schiene auf Kasse?

 

In seiner Entscheidung vom 04.01.2012 hat sich das Sozialgericht (SG) Berlin (S 112 KR 766/09) mit der Frage befasst, ob eine individuell gefertigte Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) zur Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt.

Der Fall

In dem vom SG Berlin entschiedenen Fall begab sich eine Patientin, die an schlafbezogenen Atmungsstörungen mit vorübergehendem Atmungsstillstand litt, zu einer dreitägigen stationären Betreuung in ein schlafmedizinisches Zentrum, wobei ihr die Anpassung einer UKPS empfohlen wurde. Im Juli 2008 beantragte die Patientin unter Beifügung eines Heil- und Kostenplans eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie die Übernahme der Kosten für die Anfertigung der Schiene. Seitens der Krankenkasse wurde der Antrag auf Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, dass Gebissschienen nicht mehr zum Leistungsumfang der GKV gehören, worauf die Patientin nach erfolglosen Widerspruchsverfahren Klage vor dem SG Berlin erhob. Zur Begründung führte sie u. a. aus, dass bei ihr nur eine leichte Form der Schlafstörung vorhanden sei, die besonders gut mit der UKPS zu behandeln sei. Die Protrusionstherapie greife weniger massiv in die Lebensqualität ein als das Tragen der Nasenmaske bei der Behandlung durch eine nasale kontinuierliche Positivdruckatmung (nCPAP). Hiergegen wandte die Kasse ein, dass eine vom MDK des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) im Mai 2008 vorgenommene Methodenbewertung ergebe, dass die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe durch nCPAP einer Protrusionstherapie in jeder Konstellation überlegen sei.

Die Entscheidung

Das SG Berlin billigte dem Patienten keine Kostenübernahme für eine Protrusionstherapie zu. Bei der UKPS handele es sich ohne Zweifel um ein Hilfsmittel, das in der Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 4 S. 1 SGB V nicht als ein Hilfsmittel bestimmt worden sei, dessen Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt. Gleichwohl bestünde für die UKPS keine Leistungspflicht der GKV, da es an einem positiven Votum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum therapeutischen Nutzen dieses Nichtbeatmungsverfahrens fehle. In der GKV sei der Anspruch auf Krankenbehandlung auf solche Leistungen beschränkt, die nach Maßgabe des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse die Gewähr für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bieten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müsste es dazu „grundsätzlich zuverlässige wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen in dem Sinne geben, dass der Erfolg der Behandlungsmethode in eine für die sichere Beurteilung ausreichenden Anzahl von Behandlungsfällen belegt sei". Diese Feststellung obliege im Bereich ärztlicher Behandlungen grundsätzlich dem G-BA im Verfahren nach § 135 Abs. 1 SGB V. Hiernach sei eine Therapie bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann von der Leistungspflicht der GKV umfasst, wenn der G-BA in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung für den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode und die notwendige Qualifikation der Ärzte sowie die dabei zu beachtenden apparativen Anforderungen abgegeben habe.

Die Krankenkasse habe den Patienten auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des G-BA mit einer UKPS zu versorgen. In der Rechtsprechung des BSG sei anerkannt, dass die Sperrwirkung einer fehlenden positiven Empfehlung des G-BA unter besonders gelagerten Voraussetzungen unbeachtlich sein könne (Urteil des BSG vom 12.08.2009, B 3 KR 10/07 R). Dies könne jedoch nur bei notstandsähnlichen (Krankheits-)Situationen mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit oder einer zumindest bewertungsmäßig damit vergleichbaren Erkrankung angenommen werden.

Bewertung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll, die Position des G-BA hinsichtlich der Einbeziehung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der GKV. Aus der Entscheidung folgt, dass die Unterkieferprotrusionsschiene nicht zum Leistungsumfang der GKV gehört, sondern privat mit dem Patienten zu vereinbaren ist. Das Sozialgericht nimmt vorliegend einen formalen Standpunkt ein, in dem es auf die Position des G-BA abstellt. Ob die nasale kontinuierliche Positivdruckatmung (nCPAP) der Protrusionstherapie in dem konkreten Fall tatsächlich vorzuziehen war, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

RA Michael Lennartz

 

Weitere Meldungen


BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.deLink

DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.deLink

NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.deLink

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner