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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG
Berlin - Die gesetzlichen
Krankenkassen haben im Jahr 2011 auf Basis der vorläufigen
Finanzergebnisse einen Überschuss von rund 4,0 Mrd. Euro erzielt. Dabei
standen bei sämtlichen Krankenkassen Einnahmen in Höhe von rd. 183,6
Mrd. Euro Ausgaben in Höhe von rd. 179,6 Mrd. Euro gegenüber. Die von
der Bundesregierung in 2010 auf den Weg gebrachten Gesetze, insbesondere
das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz
haben ihre ausgabenbegrenzenden Ziele erreicht. Das hat dazu geführt,
dass bei einem moderaten Anstieg der Leistungsausgaben von 2,6 Prozent
und einem Rückgang der Verwaltungskosten der Krankenkassen von 1 Prozent
im vergangenen Jahr ein Ausgabenzuwachs von rd. 3,9 Mrd. Euro zu
verzeichnen war.
Die Krankenkassen verfügen nicht zuletzt durch die positive Entwicklung
des vergangenen Jahres Ende 2011 wieder über Finanzreserven von rd. 10
Mrd. Euro, die primär dazu dienen, ihre wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Noch 2003 gab es bei den
Krankenkassen einen Rekord-Schuldenstand von 8,3 Mrd. Euro.
Bei einer differenzierten Betrachtung der Krankenkassenarten verbuchten
die AOKen und Ersatzkassen - als Kassenarten mit den meisten
Versicherten - mit rund 1,28 Mrd. Euro bzw. 1,81 Mrd. Euro die höchsten
Überschüsse. Bei den kleineren Krankenkassenarten erzielten die
Betriebskrankenkassen Überschüsse von 554 Mio. Euro, die
Innungskrankenkassen von 271 Mio. Euro und die Knappschaft-Bahn-See von
67 Mio. Euro. Durch die positive Entwicklung konnten auch die
Krankenkassen, die bislang noch nicht über ausreichende Betriebsmittel
und Rücklagen verfügten, ihre Finanzsituation deutlich verbessern.
Etliche Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Finanzreserven,
die in dieser Höhe zur Risikoabsicherung nicht benötigt werden und somit
Spielräume für eine Auszahlung von Prämien an ihre Versicherten
eröffnen. Diese Krankenkassen sind gefordert, intensiv zu prüfen, ob
vorhandene Prämienpotenziale an ihre Mitglieder weiter zu geben sind.
Die derzeit sieben Krankenkassen, die bereits Prämien auszahlen, haben
sich zu Recht für diesen Schritt entschieden.
Finanzentwicklung des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds zahlte für das Jahr 2011 Zuweisungen in Höhe von
insgesamt rd. 178,9 Mrd. Euro an die Krankenkassen aus. Die Einnahmen
des Gesundheitsfonds aus Beiträgen und Bundeszuschüssen lagen bei rd.
184,3 Mrd. Euro. Damit weist der Gesundheitsfonds in 2011 insgesamt
einen Überschuss von rd. 5,3 Mrd. Euro aus. Auf der Einnahmenseite
machte sich - ähnlich wie in den anderen Sozialversicherungszweigen -
vor allem die erfreuliche konjunkturelle Entwicklung verbunden mit Lohn-
und Beschäftigungszuwächsen positiv bemerkbar. Im 4. Quartal ergaben
sich zudem deutliche Zusatzeinnahmen aus der Verbeitragung von
Einmalzahlungen ("Weihnachtsgeldeffekt").
Zudem hat die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zum 1.1.2011 um
0,6 Prozentpunkte auf das bis 1.7.2009 geltende Niveau zu deutlichen
Mehreinnahmen geführt. In den Einnahmen des Gesundheitsfonds ist auch
der in 2011 gezahlte einmalige zusätzliche Bundeszuschuss von 2 Mrd.
Euro enthalten, der für die Finanzierung des Sozialausgleichs und der
Zusatzbeiträge von ALG II- Empfängern bis Ende 2014 vorgesehen ist.
Liquiditätsreserve größtenteils gebunden
Unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzentwicklung weist der
Gesundheitsfonds Ende 2011 eine Liquiditätsreserve von rund 9,5 Mrd.
Euro aus. Davon ist der größere Teil bereits gebunden, nämlich derzeit
rund 3,1 Mrd. Euro durch die zwingend vorzuhaltende Mindestreserve in
Höhe von 20 v.H. einer durchschnittlichen Monatsausgabe, deren Höhe bei
steigendem Ausgabenvolumen in den nächsten Jahren noch anwachsen wird.
Weitere 2 Mrd. Euro aus dem 2011 geflossenen zusätzlichen
Bundeszuschuss sind für Zwecke des Sozialausgleichs und der Finanzierung
der Zusatzbeiträge von ALG II-Empfängern vorgesehen. Der darüber
hinausgehende Betrag, der 2 bis 3 % der jährlichen Gesamtausgaben der
GKV entspricht, ist ein ökonomisch sinnvoller "Puffer" für ein
nachhaltig finanziertes Krankenversicherungssystem - gerade unter den
derzeitigen Bedingungen mit Risiken auf den Finanzmärkten und den
fiskalischen Problemen einzelner Euro-Länder. Dieser "Puffer" dient
auch als zusätzliches Sicherheitsnetz für den Fall, dass sich die
gegenwärtig noch erfreuliche konjunkturelle Entwicklung nicht fortsetzen
sollte.
Ausgabenzuwächse bei 2,5 Prozent
Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind im 1. bis 4. Quartal 2011
um 2,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Der Anstieg hat sich damit im
Vergleich zur Veränderungsrate des 1. bis 3. Quartal (plus 2,5 Prozent
je Versicherten) kaum verändert. Die Ausgabenseite wurde maßgeblich von
der günstigen Entwicklung bei den Aufwendungen für Medikamente geprägt.
Arzneimittel-Sparpaket entlastet die Krankenkassen
Das Arzneimittel-Sparpaket, das die Bundesregierung im vergangenen Jahr
auf den Weg gebracht hat, wirkt: Nach Jahren des ungebremsten
Ausgabenanstiegs können hier in diesem Jahr erstmals Ausgabensenkungen
verzeichnet werden. Der Rückgang der Arzneimittelausgaben betrug minus
4,0 Prozent. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits seit August 2010
ab, als die Krankenkassen durch die Anhebung des Pharmarabatts für
Nicht-Festbetragsarzneimittel jeden Monat um mehr als 100 Mio. Euro
entlastet wurden. Allerdings sind im Arzneimittelbereich seit dem August
2011 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wieder Zuwächse zu verzeichnen.
Denn seit diesem Zeitpunkt sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
keine zusätzlichen Einsparungen aus der Anhebung des gesetzlichen
Pharmarabatts für Nicht-Festbetrags-Arzneimittel mehr entstanden. Ein
Zuwachs von 1,2 Prozent im isolierten vierten Quartal hat dazu geführt,
dass sich der deutliche Rückgang von 5,7 Prozent im 1. bis 3. Quartal um
rd. 1,7 Prozentpunke im Gesamtjahr 2011 abgeflacht hat.
In der Gesamtbetrachtung haben die ausgabenbegrenzenden Maßnahmen des
Arzneimittelbereichs, die ab Anfang des Jahres 2011 in Kraft traten, die
Voraussetzungen für mehr Wirtschaftlichkeit und Preiswettbewerb in der
Arzneimittelversorgung und bei der Versorgung mit Impfstoffen nachhaltig
verbessert. Seit der Ausweitung der Festbetragsregelung auf die
patentgeschützten Analog-Arzneimittel und die Einführung von
Rabattverträgen in den Jahren 2006 und 2007 sind die
Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich
aufgrund von Kostensteigerungen für Arzneimittel ohne Festbeträge
gestiegen. Aufgrund des Preismoratoriums und der Erhöhung des
Herstellerrabatts für Arzneimittel ohne Festbetrag von 6 % auf 16 % sind
2011 erstmals auch die Ausgaben für diese Arzneimittel gesunken. Diese
Regelung ist bis Ende 2013 befristet. Bis dahin kommt es darauf an, dass
die Vertragspartner im Arzneimittelbereich das neue Instrument der
Preisverhandlungen bei patentgeschützten Arzneimitteln konsequent nutzen
und dabei vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen. Im
Festbetragsbereich wurden die Krankenkassen im erheblichen Umfang durch
die Rabatt-Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen entlastet.
Hier wurden von den Krankenkassen 2011 Rabatte von 1,6 Mrd. Euro und
damit rund 0,3 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2010 ausgewiesen.
Befürchtungen der Krankenkassen, durch die veränderten
wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen würden die Einsparpotenziale in
diesem Bereich eingeschränkt, haben sich somit als haltlos erwiesen.
Neben den Rabattvereinbarungen hat auch die Einführung neuer Festbeträge
zu den Einsparungen beigetragen.
Trotz der erfreulichen Einsparwirkungen im Arzneimittelbereich kann
nicht zuletzt angesichts der konjunkturellen Risiken auf den erhöhten
Herstellerrabatt für Arzneimittel nicht verzichtet werden. Im Januar
2012 sind nach den neusten Daten der ABDA für den Monat Januar 2012 die
Arzneimittelausgaben wieder um 5,5 Prozent gestiegen. Bei einer von der
pharmazeutischen Industrie geforderten frühzeitigen Aussetzung des
erhöhten Herstellerrabatts und der Aufhebung des Preismoratoriums hätten
die Zuwachsraten wieder im zweistelligen Bereich gelegen.
Unterschiedliche Entwicklung in anderen Leistungsbereichen
In den anderen größeren Leistungsbereichen ist die Entwicklung der Ausgaben sehr unterschiedlich verlaufen:
Der Zuwachs von 2,1 Prozent je Versicherten bei den Ausgaben für
ambulante ärztliche Behandlung basiert zu einem erheblichen Teil auf
Schätzgrößen, da für das Jahr 2011 flächendeckend lediglich
Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen des 1 Halbjahres
vorliegen.
Der Anstieg bei den Ausgaben für Krankenhausbehandlung lag je
Versicherten bei 3,7 Prozent und hat sich im Vergleich zur Zuwachsrate
des 1. bis 3. Quartals von 4,2 Prozent um rd. 0,5 Prozentpunke
abgeflacht. Dennoch lag der Anstieg für den stationären Bereich, der den
Krankenhäusern allein von den gesetzlichen Krankenkassen Mehreinnahmen
von rd. 2 Mrd. Euro einbrachte, deutlich über dem durchschnittlichen
Anstieg bei den Leistungsausgaben. Trotz moderater Preisentwicklung bei
den Vereinbarungen über die Landesbasisfallwerte haben hier
offensichtlich Zuwächse bei den Leistungsmengen zu einem deutlichen
Anstieg der Ausgaben der Krankenkassen geführt.
Der Ausgabenzuwachs beim Krankengeld verlief mit einem erneuten Plus von
9,4 Prozent nach den zweistelligen Zuwachsraten in den letzten Jahren
auch in 2011 weiterhin dynamisch und hat sich nur geringfügig
abgeflacht. Maßgebliche Ursachen für diesen Anstieg sind nach wie vor
insbesondere eine Zunahme der Krankengeldbezieher in höheren
Altersgruppen vor der Verrentung sowie der Anstieg von lang andauernden
psychischen Erkrankungen.
Erfreulich ist die Entwicklung bei den Netto-Verwaltungskosten der
Krankenkassen, die 2011 um 1 Prozent je Versicherten zurückgegangen
sind, wenn auch mit unterschiedlichen Veränderungen bei den einzelnen
Kassenarten. GKV-bezogen lässt sich feststellen, dass die gesetzliche
Verpflichtung der Krankenkassen, die Verwaltungsausgaben der Jahre 2011
und 2012 auf das Niveau des Jahres 2010 zu begrenzen, gewirkt hat. Dort
wo sich einzelkassenbezogen Überschreitungen ergeben, sind die
Aufsichtsbehörden gefordert, auf eine Einhaltung der gesetzlich
vorgegebenen Verwaltungskostenbegrenzung zu achten.
Weitere Perspektive 2012
Trotz erheblicher konjunktureller Risiken in der Euro-Zone wird die
gesetzliche Krankenversicherung auch 2012 auf einer soliden
Finanzgrundlage stehen. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres konnte
der gemeinsame Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt,
Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband feststellen, dass
die Zuweisungen, die die Krankenkassen im Jahr 2012 aus dem
Gesundheitsfonds erhalten, ausreichen werden, um die voraussichtlichen
Ausgaben im Durchschnitt zu decken. Auf dieser Basis konnte das
Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem
Bundesfinanzministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag wie 2011
auch für das Jahr 2012 auf Null Euro festlegen. Auch wenn bislang noch
keine Finanz- und Abrechnungsdaten der Krankenkassen für das Jahr 2012
vorliegen, lässt sich bereits jetzt feststellen, dass sich mit dem
positiven Finanzergebnis 2011 die Ausgangssituation für das Jahr 2012
weiter verbessert hat.
Der Gesundheitsfonds verfügt über ein ausreichendes Finanzpolster, um
auch für konjunkturelle Einnahmerisiken gewappnet zu sein. Diese
positive Entwicklung in der gesamten GKV ist somit ein unverzichtbarer
Flankenschutz, um sich möglichen Finanzrisiken in geeigneter Form
stellen zu können. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das zum
1.1.2012 in Kraft tritt, wurden die Voraussetzungen für eine
bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung verbessert, ohne die finanzielle
Stabilität der GKV zu gefährden. Ausgabendisziplin und Bemühungen um
mehr Wirtschaftlichkeit sind weiterhin angesagt, das gilt sowohl für
Leistungserbringer als auch für die Krankenkassen.
Die Krankenkassen wiederum haben jetzt nach Jahren der Unterfinanzierung
wieder ausreichende Finanzreserven. Bei Krankenkassen, bei denen die
Betriebsmittel und Rücklagen um ein Vielfaches über die erforderlichen
Mindestreserven hinausgehen, bestehen zudem Spielräume, um Prämien an
die Versicherten auszuzahlen.
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
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