• 08.03.2012 – AG Mannheim: Kein ärztlicher Honoraranspruch bei fehlerhafter Abtretung?

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht In seinem Urteil vom 21.09.2011 (10 C 102/11) befasst sich das Amtsgericht (AG) Mannheim mit der Frage, ob sich bei der Abtretung der Forderung a ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

AG Mannheim: Kein ärztlicher Honoraranspruch bei fehlerhafter Abtretung?

 

In seinem Urteil vom 21.09.2011 (10 C 102/11) befasst sich das Amtsgericht (AG) Mannheim mit der Frage, ob sich bei der Abtretung der Forderung aus einer Arztrechnung an ein Abrechnungsunternehmen die Einwilligung des Patienten zu der Weitergabe seiner Daten auch darauf beziehen muss, dass bei einer weiteren Abtretung der Forderung die Patientenunterlagen an eine Bank übermittelt werden.

Der Fall:

In dem konkreten Fall wurde die Zahlung zahnärztlicher Behandlungskosten von einem Abrechnungsunternehmen bei einem Patienten eingefordert. Der Patient wandte gegen die Honorarforderung ein, dass sein Vertragspartner der behandelnde Zahnarzt gewesen sei. Das Abrechnungsunternehmen sei nicht befugt die Forderung geltend zu machen, da die Abtretung unwirksam gewesen sei (keine Einwilligung zur Weitergabe der Daten an ein refinanzierendes Bankinstitut). Zudem machte der Patient geltend, dass die Behandlung z. T. nicht lege artis durchgeführt worden sei, wobei auch einige Leistungen nicht erbracht worden seien.

Die Entscheidung:

Das AG Mannheim gab dem Patienten Recht und wies die Klage des Abrechnungsunternehmens ab. Die verwendete Abtretungserklärung sei gemäß 134 BGB unwirksam, da der Zahnarzt mit der Abtretung gegen das Gebot der ärztlichen Verschwiegenheit gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßen habe, weil der Patient ihn nicht wirksam von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit habe. 

Unterrichtung über Einschaltung Dritter

Ein wirksames Einverständnis setze voraus, dass der Patient eine im Wesentlichen zutreffenden Vorstellung davon habe, worin er einwilligt, um die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken. Er müsse deshalb wissen, aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung er welche Person von seiner Schweigepflicht entbinde. Der Patient müsse über Art und Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet sein, wobei es für den Patienten in der Regel einen Unterschied ausmache, ob externe und durch den Arzt nicht kontrollierbare Dritte eingeschaltet würden. In Bezug auf den konkreten Fall weist das AG Mannheim dabei darauf hin, dass es für den Patienten eindeutig und zweifelsfrei ersichtlich sein müsse, dass der refinanzierenden Bank sämtliche zur Erstellung der Abrechnung erforderlichen Behandlungsdaten vom behandelnden Arzt zu überlassen werden.

Ausdrückliche Entbindung erforderlich

In Bezug auf das konkret verwendete Abtretungsformular sah das AG Mannheim die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung des Patienten nicht erfüllt. Hinsichtlich der Abtretung an die refinanzierende Bank habe es nicht nur an einer entsprechenden ausdrücklichen Entbindungserklärung gefehlt. Vielmehr sei für den Patienten gerade nicht ersichtlich, dass die sensiblen Patientendaten und -unterlagen zum Zwecke der Forderungsbeitreibung auch an die refinanzierende Bank weitergegeben werden könnten. Der Vertrauensschutz hinsichtlich der sensiblen Patientendaten sei von überragender Bedeutung.

RA Michael Lennartz

 

Weitere Meldungen


BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.deLink

DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.deLink

NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.deLink

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner