Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist besonders Vertrauensverhältnis und so in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. So erbringt der Artz nicht einfach eine Dienstleistung, sondern eine solche "höherer Art". Das mit dem Artz gesprochene Wort ist vertraulich und auch strafrechtlich "abgesichert". Hintergund der Regelungen ist es, dass es das besondere Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen gilt. Dieser Schutz hört jedoch dort auf, wo sich das dem Arzt entgegengebrachte Vertrauen in eine Dankbarkeit mündet, die sich - wie in dem nun durch den Ärztegerichtshof (ÄGH) des Saarlandes entschiendem und nunmehr bekannt gewordenen Fall (Urteil vom 25.08.2010, ÄGH 1/09) - in nicht unerheblichem Maße finanziell auswirkt. Was war geschehen?
Der Fall:
Der zu einer Geldbuße von 15.000,00 € verurteilte niedergelassene Arzt hatte sich über Jahre hinweg intensiv um die Gesundheit einer Patientin und ihrer Familie gekümmert. Die medizinischen Leistungen des Chriurgen standen außer Frage; zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt war der Arzt seiner Patientin, die zwischenzeitlich schwer erkrankt war, auch in anderen Dingen des täglichen Lebens behilflich, begleitete diese zu Familienbesuchen, half ihr bei Einkäufen des täglichen Bedarfs sowie beim Möbelkauf. Alles, etwas anders konnte jedenfalls nicht nachgewiesen werden, ohne jeglichen finanziellen Hintergrund. Dennoch, die vermögende Patientin zeigte sich dankbar und wandte - in einem einwandfreien geistigen Zustand - ihrem Arzt per notarieller Schenkung einen Betrag von immerhin 474.000,00 € zu.
Die Entscheidung:
Der ÄGH sieht in der vorgenannten
Annahme der Zuwendung durch den Arzt einen klaren Verstoß gegen das
ärztliche Berufs- und Standesrecht. Durch die Entgegennahme des
Geldbetrages habe der Arzt das auf die Ärzteschaft allgemein bezogene
Vertrauen in die Freiheit und Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen
auf das gröbste verletzt und zugleich einen Verstoß gegen das ärztliche
Berufsrecht verwirklicht. Nach § 32 MBO, ist es Ärztinnen und Ärzten
nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Geschenke
oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder
Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der
Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen
Entscheidung beeinflusst wird. Hierfür genügt der bloße Eindruck aus der
Sicht eines Dritten, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen
Entscheidung mit Blick auf die Zuwendung nicht gewahrt ist. Maßgeblich
ist somit, dass in der Vorstellung eines objektiven Beobachters Zweifel
daran entstehen, ob angesichts des Geschenks oder einer sonstigen
Zuwendung die Wahrung der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung
gewährleistet ist. Das Abstellen auf den bloßen Zweifel spricht indes
maßgeblich dafür, dass nicht nur die (konkrete) Unabhängigkeit des
Arztes, sondern darüber hinaus das (abstrakte) Vertrauen in die
Unabhängigkeit
und Freiheit ärztlichen Handelns geschützt werden
soll. Durch die Annahme des Geldgeschenkes in nicht unerheblicher Höhe
habe der Arzt das in ihn und die Ärzteschaft gesetze Vertrauen
vorsätzlich verletzt und damit die Geldbuße verwirkt.
Bewertung:
Die Entscheidung des ÄGH ist zutreffend und folgerichtig. Die Annahme von (Geld-)Geschenken durch einen Arzt, stößt grundsätzlich auf erhebliche Bedenken. Dies kann nur dann nicht gelten, soweit es sich um übliche, geringwertige Zuwendungen handelt, die sicherlich bei einem Betrag über 100,00 € ihre Grenze finden. Ärzten ist daher dringend anzuraten, derartige Patientenangebote in jedem Fall abzulehnen.
Nicht Gegenstand des Urteils, da nicht in den Zuständigkeitsbereich des ÄGH fallend, war die ebenso interessante Frage, ob der Arzt - trotz der Geldbuße - das Geld wird behalten können. Schließlich lag ja eine formwirksame notarielle Schenkung vor. Der Schenkungsvertrag dürfe jedoch gem. § 138 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (hier § 32 MBOÄ) unwirksam und damit rückabzuwickeln sein. Hierfür müssten jedoch die "geprellten" Erben tätig werden. In diesem Fall verlöre der Arzt also nicht nur die 15.000,00 € Geldbuße, sondern auch die 474.000,00 €.
Dr. Robert Kazemi
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.de
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.de
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM
APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES
UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.de
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de
RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de
DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE
BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN
WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.de
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de