Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - "Die Patienten müssen
stärker vor fehlerhaften Medizinprodukten geschützt werden." Dies
forderte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.
V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Der Skandal um
fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP habe deutlich
gezeigt, dass bei der Zulassung und im Umgang mit Medizinprodukten in
Deutschland adäquate Schutzregelungen fehlten. Das Medizinproduktegesetz
muss dringend weiterentwickelt werden", sagte Zahn. So seien die Hürden
für eine Neuzulassung von Medizinprodukten viel zu niedrig gesetzt.
Zurzeit müssen Hersteller im Rahmen der CE-Zertifizierung lediglich
nachweisen, dass ihr Produkt seinen Zweck erfüllt. "Was fehlt, sind
klinische Studien zur Zweckmäßigkeit und zum therapeutischen Nutzen
dieser Produkte sowie der verpflichtende Abschluss einer
Produkthaftpflichtversicherung." Vorbild könnten die Regelungen im
Arzneimittelbereich sein: Vor der Zulassung ist der Nachweis einer
Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von 300 Millionen Euro pro
Arzneimittel zu erbringen. "Für Medizinprodukte, die im Körper
verbleiben, müssen wir zudem ernsthaft ein verpflichtendes bundesweites
Medizinprodukte-Register diskutieren."
Jedes Jahr kommen etwa 400.000 neue Medizinprodukte wie Gehhilfen,
Hörgeräte, künstliche Knie- und Hüftgelenke usw. neu auf den Markt. Der
Gesamtumsatz der produzierenden Medizintechnikunternehmen in Deutschland
lag im Jahr 2010 bei 20 Milliarden Euro. Der Ausgabenanteil der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Ausgaben für
Medizinprodukte lag 2011 bei rund 16,5 Milliarden Euro.
Beim geplanten Patientenrechtegesetz forderte Zahn Nachbesserungen. "Der
vom Bundesgesundheitsministerium und Justizministerium vorgelegte
Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung", betonte Zahn. Die
bestehenden rechtlichen Regelungen und das Richterrecht im Bürgerlichen
Gesetzbuch zusammenzufassen, sei sicherlich eine juristische
Herausforderung. "Es darf am Ende nicht passieren, dass die Rechte der
Patienten im Ergebnis geschwächt werden." Im Rahmen einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit müssten Patienten umfassend und in verständlicher
Weise über ihre Rechte informiert werden.
Enttäuschend sei, dass der Gesetzentwurf keinerlei Regelungen zu den
ausufernden Individuellen Gesundheitsleistungen gebe. Zahn forderte eine
Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen zum Schutz des Patienten
vor medizinischen fragwürdigen Leistungen sowie eine hinreichende
Bedenkzeit, bevor sich dieser für IGeL-Leistungen entscheidet.
Um die Patienten noch besser bei Behandlungsfehlern unterstützen zu
können, forderte Zahn, dass den Krankenkassen beziehungsweise dem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Falle eines erhärteten
Verdachts innerhalb einer verbindlichen Frist das Recht auf vollständige
Einsicht in die Patientenakte gewährt wird.
Hinsichtlich der geplanten Pflegereform wünscht sich Zahn eine
schnellere Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. "Die
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen warten darauf, dass bei der
Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch
kognitive oder psychische Verhaltensauffälligkeiten stärker erfasst
werden. Dass das mit Mehrkosten verbunden ist, war immer klar." Dieses
Thema dürfe jetzt nicht auf die lange Bank geschoben werden. Auch die
verbesserten Leistungen für Demenzkranke sollten nicht erst 2013,
sondern schon Mitte des Jahres 2012 realisiert werden, erklärte Zahn.
Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek, betonte, dass mit dem
Versorgungsstrukturgesetz die Diskussion um Bedarf und Qualität der
ärztlichen Versorgung nicht beendet sein werde. Zwar enthalte das Gesetz
gute Ansätze zur Steuerung der ärztlichen Versorgung in
strukturschwachen Regionen, die es umzusetzen gilt, doch fehle es an
Maßnahmen der zum Teil erheblichen Überversorgung gegensteuern zu
können. "Allein die Möglichkeiten zum Praxisaufkauf oder zur Befristung
von Zulassungen reichen nicht aus, um das ärztliche Überangebot in den
Städten abzubauen. Im Gegenteil: trotz guter Ansätze droht die Gefahr,
dass es zu einer weiteren Ausdehnung der ärztlichen Überversorgung in
den Ballungsgebieten kommt, wenn über neue Bedarfsplanungszahlen und der
Möglichkeit, von der Bedarfsplanungsrichtlinie abzuweichen, zusätzliche
Arztsitze geschaffen werden."
Ballast warnte davor, jetzt im Bereich der psychotherapeutischen
Versorgung erneut eine "Mangeldebatte" loszutreten. Auch hier gelte:
"Wir haben eine gut funktionierende Versorgung, allerdings mit
erheblichen regionalen Unterschieden, sowohl im ambulanten wie auch im
stationären Bereich. Was fehlt, sind verlässliche Erkenntnisse aus der
Versorgungsforschung, um die Effizienz der psychotherapeutischen
Versorgung beurteilen zu können. Bisher haben wir keine verlässlichen
Hinweise darauf, ob die Patienten mit ihrer jeweiligen psychischen
Erkrankung richtig versorgt werden. Es kann also nicht nur darum gehen,
einfach mehr Kassensitze für die psychotherapeutische Versorgung zu
schaffen. Ziel muss sein, dass jeder erkrankte Patient die für ihn
richtige Behandlung durch einen passenden Therapeuten beziehungsweise
eine geeignete Einrichtung erfährt", so Ballast abschließend.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und
Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr
als 25 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- DAK-Gesundheit
- KKH-Allianz
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- hkk
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation
des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20.
Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener
Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der
vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine
Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der
Ersatzkassen.
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin und
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
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