Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Düsseldorf - Besuche beim
Zahnarzt werden für gesetzlich wie privat versicherte Patienten ab
sofort noch mehr ins Geld gehen. Seit 1. Januar beschert die novellierte
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Versicherten einen höheren
Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. Gesetzliche
Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte
Regelversorgung - etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige
Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte
exklusivere Behandlungen, müssen sie die speziellen Mehrkosten nach
Vorgaben der GOZ aus eigener Tasche begleichen. Leistungen für
Privatversicherte rechnen Zahnärzte hingegen mit den privaten Kassen
komplett nach der Gebührenordnung ab. Folglich müssen Privatpatienten
für Extras beim Zahnersatz nun generell mehr zahlen. Die Reform der
alten Gebührenordnung stand zwar schon lange an, weil viele
zahnärztliche Leistungen darin bislang nicht erhalten waren. Allerdings
drückt die daran gekoppelte Kostenerhöhung besonders gesetzlich
versicherten Patienten empfindlich auf den Zahn. „Wer etwa ein
Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher
nach den anfallenden Kosten fragen und möglichst weitere Angebote
einholen und miteinander vergleichen", rät die Verbraucherzentrale NRW
zum vorsorglichen Kostencheck. Hierzu gibt sie die erforderlichen Tipps:
Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Befund ist eine kostengünstige
Standardbehandlung - die so genannte Regelversorgung - festgelegt.
Zahnärzten ist hierbei durch den so genannten Bewertungsmaßstab für
zahnärztliche Leistungen (BEMA) exakt vorgeschrieben, welche Beträge
sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten
übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die
andere Hälfte zahlen Patienten als Eigenanteil. Wer mehr will als die
Standardvariante, wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird
auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für
Zahnärzte abgerechnet - zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine
Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll.
Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte
über die Vorgaben der Gebührenordnung hinaus über einen gewissen
Spielraum - je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von
Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen
Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung schriftlich begründen.
Entscheiden sie sich für einen hohen Faktor, sollten Patienten erst auf
dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn dies gerechtfertigt scheint
und sämtliche Kosten geklärt sind. Vor allem die Höhe der privat
aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten
vorher eingehend besprochen werden.
Zweite Meinung: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll,
die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan
einzuholen. Hilfreich: Online-Dienstleister bieten hierzu eine
Kontaktbörse für Zahnärzte und Patienten im Internet an. Unter dem
Stichwort „Zahnauktionen" stoßen Surfer auf entsprechende
Preisvergleichsplattformen, bei denen ein Kostenvoranschlag zur Prüfung
eingestellt werden kann. Registrierte Zahnärzte können so die einzelnen
Konditionen vergleichen und ein kostengünstigeres Angebot abgeben.
Bonusregelung: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen
Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf
beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle
beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die
Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann statt der Hälfte 60 oder 65
Prozent der Standardversorgung. Achtung: Wenn Zahnärzte nicht bohren,
sondern nur die Beißerchen kontrollieren, fallen für Patienten null
Kosten an - auch keine Praxisgebühr.
Härtefallregelung: Gesetzlich Versicherte mit niedrigem Bruttoeinkommen
bis zu 1.050 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch
ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält
bis zu 100 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz erstattet. Dies gilt
aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist
und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss den
Großteil der Kosten selbst zahlen.
Weitere Informationen rund um Zahnersatz gibt's im Internet unter http://www.vz-nrw.de
Eine persönliche Beratung zu rechtlichen Fragen auch zu anderen
Gesundheitsthemen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 22
Beratungsstellen an. Kontaktadressen und Kosten unter http://www.vz-nrw.de
Kontakt
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
presse@vz-nrw.de
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