Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Seit Jahresbeginn
gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich
versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkassen
mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den
Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat.
Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
aufmerksam.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, steht immer aktuell im Internet unter http://www.aponet.de.
Wenn nicht, kann sich jeder Patient bei der Rezepteinlösung ganz
persönlich in der Apotheke nach einem zuzahlungsfreien
Alternativpräparat erkundigen.
Derzeit unterliegen 32.336 Arzneimittel einem so genannten Festbetrag,
einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden
Erstattungshöchstbetrag. Davon sind 6.212 Arzneimittel
zuzahlungsbefreit; das sind mit 19,2 Prozent fast ein Fünftel (Stand:
1.1.2012). Arzneimittel können grundsätzlich von der Zuzahlung befreit
werden, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Beide
Werte werden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) festgesetzt.
Für zuzahlungspflichtige Arzneimittel gilt: Ist auf dem Rezept kein
Befreiungsvermerk eingetragen oder liegt keine Befreiungsbescheinigung
vor, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von den
Versicherten zu erheben und an die Krankenkassen weiterzuleiten.
Jährlich sind das etwa 1,8 Mrd. Euro (Stand: 2010).
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind
grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die
Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens
sind es 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die
tatsächlichen Kosten des Arzneimittels zu entrichten.
Die „Aktuelle Zuzahlungsbefreiungsliste für Medikamente" steht unter http://www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
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