Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Verbraucher, die sich
im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben,
können ihre Quittungen für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen.
Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die
Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung
als „Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen will, muss jedoch eine
medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das
der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung
bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die
Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall.
Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur dann, wenn sie eine
„zumutbare Belastung" übersteigen; sie in der eigenen Steuererklärung
anzugeben, kann sich also je nach Einkommen und Familienstand lohnen.
Viele Apotheken unterstützen die Verbraucher beim nachträglichen Sammeln
von Quittungen und Belegen: Wer als Patient in seiner Stammapotheke
eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle
Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 bitten, die seine Krankenkasse
nicht erstattet hat und die er deshalb privat zahlen musste. Das
entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen
variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
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