Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Zahlreiche
wissenschaftliche Studien belegen den Nutzen der Nikotinersatztherapie.
So hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Präparate der
Nikotinersatztherapie in ihre Liste der wichtigen Medikamente mit einer
hohen Effektivität aufgenommen. Darauf macht die Initiative
Raucherentwöhnung im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH)
anlässlich einiger Medienberichte, die die Wirksamkeit der
Nikotinersatztherapie anzweifeln, aufmerksam. Die intensiven Forschungen
der vergangenen 30 Jahre belegen zudem, dass insbesondere Menschen, die
mehr als zehn Zigaretten am Tag rauchen, von der Therapie profitieren.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) kommt zu dem Fazit, dass die Nikotinersatztherapie „hilfreich
und gut verträglich ist". Außerdem sprach der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) eine Empfehlung für die Erstattung der Nikotinersatztherapie
durch die gesetzlichen Krankenkassen als wichtige Begleitmaßnahme von
Behandlungsprogrammen bei COPD sowie Asthma aus.
Die Initiative Raucherentwöhnung setzt sich daher dafür ein, dass die
Nikotinersatztherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird. Davon würde nicht nur der
einzelne Raucher profitieren, sondern die Solidargemeinschaft der
Versicherten insgesamt. Dies belegt ein kürzlich vorgestelltes Gutachten
des anerkannten Gesundheitsökonomen Professor Dr. Jürgen Wasem, das im
Auftrag der Initiative erstellt wurde. Demnach würden die gesamten
Behandlungskosten, die mit der medikamentösen Raucherentwöhnung
einhergehen, durch den daraus resultierenden ökonomischen Nutzen für das
Gesundheitssystem mehr als aufgewogen werden. Finanzielle Mittel, die
die Kassen für die Raucherentwöhnung zunächst ausgeben, würden bereits
nach etwa drei Jahren durch eingesparte Folgekosten wieder
überkompensiert. Die Krankenkassen könnten also finanzielle Mittel
einsparen.
In Deutschland sind verschiedene Formen der Nikotinersatztherapie
rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Hierzu gehören etwa Nikotinpflaster
oder Nikotinkaugummis. Die Kosten für diese Präparate müssen die
Versicherten bislang selber tragen. Die Initiative Raucherentwöhnung und
der BAH treten daher dafür ein, dass die Nikotinersatztherapie von den
gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird.
Kontakt
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Wolfgang Reinert
Stellvertretender Pressesprecher
Tel. 0228 / 95745-23
Fax 0228 / 95745-23
reinert@bah-bonn.de
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