Hauptmenü
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Ob Kreuzfahrt im Mittelmeer, Safari in Afrika oder Studienreise durch den Nahen Osten: Aufwendige und teure Pauschalreisen werden oft Monate im voraus gebucht. Doch was passiert, wenn der Reisende vor Antritt seines Urlaubs verstirbt? Das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. erläutert die Rechtslage.
„Als Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen rückt der Erbe als neuer Vertragspartner in den Vertrag mit dem Reiseveranstalter ein", erklärt Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e. V. und Fachanwalt für Erbrecht in München. „Das bedeutet konkret: Der Erbe muss den vereinbarten Preis zahlen, kann dafür die Reise aber grundsätzlich auch selbst antreten." Das Reiserecht sieht so auch ausdrücklich vor, dass die Person des Reisenden bis zum Reiseantritt austauschbar ist. Der Veranstalter darf nur widersprechen, wenn besondere Umstände gegen den neuen Teilnehmer sprechen – zum Beispiel Passeintragungen, die die Einreise in bestimmte Länder unmöglich machen oder mangelnde nautische Kenntnisse bei einem Segeltörn.
Der Fall, dass die Erben, meist trauernde Angehörige, kurz nach dem Tod des Erblassers spontan dessen Luxusreise antreten, dürfte jedoch eher selten sein. Dann stellt sich die Frage, ob der Reisepreis trotzdem Stornierung bezahlt werden muss bzw. ob die Erben das bereits bezahlte Geld vom Veranstalter zurückerhalten. „Das Reiserecht sieht ein Recht zum Reiserücktritt vor, das auch für den Erben als neuen Vertragspartner gilt", sagt Dr. Steiner. Der Haken dabei: Der Reiseveranstalter darf bei einem Rücktritt Stornogebühren verlangen, deren Höhe meist in seinen AGB geregelt ist. „Betroffene sollten sich also hier gut informieren", sagt Dr. Steiner. „Manche Reiseveranstalter verlangen unangemessen hohe Rücktrittentschädigungen, die der Überprüfung durch ein Gericht nicht standhalten würden", erklärt Dr. Steiner. Eine Stornogebühr von bis zu 50% des Reisepreises akzeptiert die Rechtsprechung bei einem kurzfristigen Rücktritt jedoch ohne weiteres.
Viele Betroffene hoffen deshalb auf die im Reiserecht vorgesehene Kündigung wegen höherer Gewalt. Der Vorteil gegenüber dem Rücktritt: Wird vor Reiseantritt gekündigt, kann der Veranstalter weder Reisepreis noch Stornogebühren verlangen. Höhere Gewalt wird definiert als ein „von außen kommendes, plötzliches und unabwendbares Ereignis" – ein solches stellt der Tod des Reisenden auf den ersten Blick auch dar. Eine weitere Voraussetzung ist jedoch, dass dieses Ereignis weder in die Risikosphäre des Reisenden noch in die des Veranstalters fällt. „Dies ist zum Beispiel der Fall bei Naturkatastrophen im Urlaubsland wie Erdbeben oder Überschwemmungen", erklärt Dr. Steiner. „Der Tod hingegen zählt – so makaber das für juristische Laien auch klingen mag – zum sogenannten allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden und gilt deshalb nicht als höhere Gewalt. Eine Kündigung des Erben wegen Versterbens des Erblassers vor Reiseantritt ist deshalb leider nicht möglich." Der Rat des Erbrechtsexperten: „Weil die gesetzlichen Regelungen in diesen Fällen meist keine befriedigende Lösung bieten, empfehle ich bei teuren, weit im voraus gebuchten Reisen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung." Damit können Reisende nicht nur für den Fall des eigenen Todes vorsorgen, sondern auch andere Unglücksfälle abdecken, zum Beispiel die Krankheit eines nahen Angehörigen. (ac)
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de![]()
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de![]()
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de![]()
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.de![]()
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.de![]()
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM
APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES
UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.de![]()
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.de![]()
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de![]()
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de![]()
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de![]()
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de