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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Minijobber
unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung, wenn sie die Beschäftigung nach dem 31. Dezember 2012
aufgenommen haben. Hierdurch erwerben sie einen Anspruch auf das volle
Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Leistungspaket beinhaltet
zum Beispiel Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder auf
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Minijobber, die die Vorteile der Rentenversicherungspflicht nicht nutzen
möchten, können die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrem
Arbeitgeber beantragen.
Ausführliche Informationen zur
Rentenversicherungspflicht finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
In jedem Fall ist es ratsam, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der
Deutschen Rentenversicherung über die persönlichen Folgen der Befreiung von der
Versicherungspflicht zu informieren.
Ihre zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle
finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Minijobs
Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber einen
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Er beträgt 15,0 Prozent des
Arbeitsentgelts beziehungsweise 5,0 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.
Neben dem Arbeitgeber wird der Minijobber an der Beitragszahlung zur
Rentenversicherung beteiligt, wenn
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
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