• 21.12.2012 – Private Pflegevorsorge – Kabinett beschließt Durchführungsverordnung

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Steuer & Recht

Private Pflegevorsorge – Kabinett beschließt Durchführungsverordnung

 

Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge planmäßig zu Beginn des Jahres 2013 an den Start gehen kann. Die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegte Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge hat heute das Bundeskabinett passiert. Mit dieser Verordnung wird das Verfahren festgelegt, mit dem künftig die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge gewährt wird.

Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzurichtenden zentralen Stelle, die künftig die Zulage auszahlen wird. Dabei übernehmen die Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsnehmer alle Formalitäten der Antragstellung. Die Bürgerinnen und Bürger, die einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge abschließen, erhalten die Zulage automatisch. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag bei der zentralen Stelle einreichen. Die Verordnung tritt am 04.01.2013 in Kraft. Zum Jahresbeginn 2013 werden die ersten Versicherungsunternehmen förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten.

PKV-Verband: „Historische Weichenstellung“

Der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte erklärt zum Beschluss des Bundeskabinetts: „Die Einführung der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist eine richtige und dringend notwendige Zukunftsvorsorge. Es wird sich auf Dauer als historische Weichenstellung erweisen, dass die Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Vorsorge unterstützt werden. Die Förderung der zusätzlichen privaten Pflegevorsorge ist beispielhaft für eine vorausschauende und generationengerechte Politik, die vor den demografischen Problemen nicht die Augen verschließt, sondern frühzeitig gegensteuert. Mit der neuen geförderten Zusatzversicherung kann jeder die Pflichtversicherung ergänzen. Damit wird rechtzeitig eine Lücke geschlossen, die vielen sonst erst zu spät bewusst wird.“ (ac)

Die Verordnung findet sich unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/verordnung-private-pflegevorsorge

 

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