• 06.02.2013 – Gleiches Recht für Hausangestellte

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Steuer & Recht

Gleiches Recht für Hausangestellte

 

Hausangestellte sind in Zukunft besser vor schlechten Arbeitsbedingungen und Ausbeutung geschützt. Die Bundesregierung hat die entsprechende Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation beschlossen. Diese enthält Bestimmungen zu Arbeitsschutz, Arbeitszeit und sozialer Sicherheit.

"Die fehlenden Rechte, die extreme Abhängigkeit vom Arbeitgeber und der isolierte Arbeitsplatz - all dies macht Hausangestellte besonders anfällig für Ausbeutung und Missbrauch." Das erklärte die stellvertretende Generaldirektorin der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Sandra Polaski, bei der Vorstellung des ersten ILO-Reports zur Situation von Hausangestellten weltweit.

Gesetz gegen Willkür
Diskriminierung und Ausbeutung von Hausangestellten ist nicht auf Afrika oder Asien begrenzt. Auch in Europa und Deutschland kommt es vor, dass Hausangestellte von ihrem Arbeitgeber misshandelt, bedroht und gefangen gehalten werden.

Deshalb hat die ILO, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die Konvention über die Rechte von Hausangestellten auf den Weg gebracht. Diese Arbeitsnorm soll sicherstellen, dass Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte genießen wie andere Arbeitnehmer - etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaub, Sozialversicherung und das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung.

Diese Konvention wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Die Direktorin von ILO Deutschland, Sabine Baun, sieht darin ein wichtiges Signal: "Auch weil Deutschland damit zu den ersten europäischen Ländern gehört, die die Konvention ratifizieren."

Bislang rechtlos
Mindestens 52 Millionen Menschen auf der Welt, die meisten davon Frauen, arbeiten als Hausangestellte, so das Ergebnis der ersten Studie der ILO. 45 Prozent aller Hausangestellten haben nicht einmal das Recht auf einen freien Tag in der Woche, mehr als ein Drittel genießen keinerlei Mutterschutz. Fast 30 Prozent sind von der nationalen Arbeitsgesetzgebung ausgeschlossen.

In Deutschland arbeiten nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes rund 712.000 Hausangestellte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt dagegen, dass rund 2,6 Millionen deutsche Haushalte regelmäßig Hausangestellte auf Teilzeitbasis beschäftigen. Ein großer Teil arbeitet schwarz.

Ohne gültige Verträge können sich Hausangestellte kaum gegen Überstunden oder schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Von Arbeitslosen- und Krankenversicherung bleiben die Schwarzarbeiter ausgeschlossen. Werden sie entdeckt, drohen ihnen Abschiebung und Strafen. Arbeitgeber, die Hausangestellte illegal beschäftigen, machen sich strafbar.

Die Konvention über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte tritt im September 2013 in Kraft.

Quelle: Bundesregierung

 

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