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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
"Am 1.
Januar 2013 hat das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder seinen Betrieb
aufgenommen. Über die Internetadresse www.vollstreckungsportal.de können Gläubiger aus
Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland nun gegen eine Gebühr von 4,50 Euro
Informationen über ihre Schuldner und Schuldnerinnen online abrufen",
informierte Justiz- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Beate Reich am
15.01.2013 in Kaiserslautern anlässlich des Besuchs des Amtsgericht
Kaiserslautern als neues zentrales Vollstreckungsgericht.
"Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist jedem und jeder
gestattet, der oder die hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt,
beispielsweise aufgrund einer Forderung, die auf einem Vollstreckungstitel
beruht", so Reich weiter.
Den zu Grunde liegenden Staatsvertrag mit allen Bundesländern über den Betrieb
eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder hatte Justizminister
Hartloff bereits am 16. Oktober 2012 gezeichnet. Der Landtag hatte dem
Staatsvertrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 zugestimmt.
"Somit konnte ein Kernstück des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen
Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung rechtzeitig
umgesetzt werden. Gläubigern wird nun die Möglichkeit gewährt, sich frühzeitig
und wesentlich komfortabler als früher Informationen über die
Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen", unterstrich Reich die
neuen Möglichkeiten, die durch die länderübergreifende Zusammenarbeit auch für
Rheinland-Pfalz geschaffen wurden.
Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und zur Verwaltung der vom
Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte wurden in jedem Bundesland einem
zentralen Vollstreckungsgericht übertragen, in Rheinland-Pfalz dem Amtsgericht
Kaiserslautern.
"Der Datenbestand der bislang in den einzelnen Bundesländern geführten
Schuldnerverzeichnisse wird nunmehr schrittweise bundesweit zentral
zusammengeführt und so für eine Online-Abfrage zugänglich gemacht",
erklärte Reich. Die Staatssekretärin verspricht sich davon eine erhebliche
Verbesserung der Möglichkeiten der Informationsgewinnung für Gläubiger
einhergehend mit einer merklichen Steigerung der Effektivität von
Vollstreckungsmaßnahmen. Durch den Einsatz moderner Kommunikations- und
Informationstechnologien soll zudem der mit der Vollstreckung von Geldforderungen
verbundene Verwaltungsaufwand bei den Gerichten minimiert werden.
Hintergrundinformationen:
Entsprechend
der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO werden die bisherigen
Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf
Jahren nach dem 1. Januar 2013 weiter fortgeführt. Eine Übernahme der
Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das
Schuldnerverzeichnis neuer Prägung wird nicht erfolgen. Eintragungen nach altem
Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige
Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Ab jetzt vorzunehmende Neueintragungen
in das Schuldnerverzeichnis werden dagegen über das zentrale
Vollstreckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vollstreckungsportal.de.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz
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