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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Länder unterstützen die Pläne der Bundesregierung, die Auskunfts- und Umgangsrechte leiblicher Väter zu stärken. Gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erhoben sie in ihrer Plenarsitzung vom 14.12.2012 im Wesentlichen keine Einwendungen. Sie bitten lediglich, zu prüfen, ob es mit Blick auf die Interessen aller Beteiligter geboten ist, die vorgesehene inzidente Prüfung der biologischen Vaterschaft durch einen Klärungsanspruch des mutmaßlichen biologischen Vaters zu ersetzen.
Das Umgangsrecht soll nach dem Entwurf nicht mehr davon abhängen, ob eine enge persönliche Beziehung zum Kind besteht. Es reicht künftig aus, wenn der biologische Vater ein nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Vater darf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen; Untersuchungen zur Klärung der biologischen Abstammung müssen in bestimmten Fällen geduldet werden. Dies soll verhindern, dass zum Beispiel die Mutter die Ansprüche des leiblichen Vaters vereiteln kann, indem sie die Untersuchung verweigert.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
Quelle: Bundesrat
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