• 15.02.2013 – BdSt: Hände weg vom Ehegattensplitting

    FINANZEN – Steuer & Recht Die politische und teilweise öffentliche Diskussion zum Ehegattensplitting ist unsachlich und basiert auf falschen Annahmen. Der BdSt fordert d ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

BdSt: Hände weg vom Ehegattensplitting

 

Die politische und teilweise öffentliche Diskussion zum Ehegattensplitting ist unsachlich und basiert auf falschen Annahmen. Der BdSt fordert die Politik auf, die eigenen Ansätze zur Abschaffung bzw. zu einer Reform des Ehegattensplittings zu überarbeiten, da sie bisher gewaltige Gerechtigkeitslücken aufweisen. "Das Ehegattensplitting ist keine beliebige Vergünstigung, die frei nach politischer Laune gestaltet werden kann", mahnt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. "Im Gegenteil: Sinn und Zweck des Ehegattensplitting ist es, für eine gerechte Besteuerung zwischen Ehepaaren zu sorgen. Jede Reform muss sich daran messen lassen!"

Beim heutigen Ehegattensplitting werden alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert - unabhängig davon, wie viel die einzelnen Ehepartner jeweils verdienen. Das soll sich künftig ändern: Nach Vorstellung der Opposition sollen Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen unterschiedlich besteuert werden. Ausschlaggebend für die Besteuerung wäre dann nicht mehr nur die Höhe des Gesamteinkommens, sondern auch die Aufteilung, welchen Beitrag jeder Ehepartner zum Gesamteinkommen leistet. Nur Ehepaare, bei denen beide Partner annähernd gleich verdienen, bleiben von Steuererhöhungen verschont. Alle anderen Einkommenskonstellationen bei Ehepaaren werden mit massiven Steuererhöhungen bestraft (siehe Tabelle).

"Die Opposition scheint zu beabsichtigen, Millionen von Durchschnittsfamilien mit massiven Steuererhöhungen zu belasten, um die Gesellschaft auf ihre 'Musterehe' zu trimmen. Anders lässt sich nicht erklären, warum jede andere Erwerbsaufteilung in der Ehe bestraft werden soll", sagt Holznagel. Damit verletzt die Opposition das Gerechtigkeitsgefühl der Steuerzahler.

Zum Hintergrund
Heute werden mit dem Ehegattensplitting alle Ehepaare mit gleich hohem Einkommen gleich besteuert, unabhängig von der innerfamiliären Erwerbsaufteilung.

Beispiele
Ehepaar 1: Alleinverdiener mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Ehepaar 2: beide verdienen jeweils 25.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Ehepaar 3: einer verdient 40.000 Euro und der andere 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Alle Paare haben zusammen 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bezahlen bei einer Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting zusammen 8.212 Euro Einkommensteuer zuzüglich 450 Euro Solidaritätszuschlag (8.662 Euro gesamt).

Vorschläge der Opposition
Welche Konsequenzen sich aus einer ersatzlosen Streichung oder einer Reform des Ehegattensplittings für die Steuerzahler ergeben könnten, wird an diesen Modellrechnungen deutlich:

Ersatzlose Streichung des Ehegattensplittings
Obwohl das Gesamteinkommen der Ehegatten gleich ist, würde jedes Paar unterschiedlich hohe Steuern zahlen, wenn das Ehegattensplitting ersatzlos abgeschafft werden würde. In der Spitze würde die Steuerlast in diesem Beispiel um 4.891 Euro steigen. Das heißt, das Alleinverdienerehepaar würde 4.891 Euro Steuern mehr im Jahr zahlen als ein Paar, bei denen beide Ehepartner gleichviel verdienen. Dies ist nicht hinnehmbar, da Eheleute als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft gelten.

Alternative 1: Realsplitting nach § 33a EStG
Bei Einführung eines Realsplittings könnte der Alleinverdiener aus dem Beispiel 1 sein zu versteuerndes Einkommen um 8.004 Euro senken, so dass das Paar 9.737 Euro Einkommensteuer und 535 Euro Solidaritätszuschlag zahlen würde, insgesamt also 10.272 Euro. Bei den Beispielen 2 und 3 würde kein Abzugsbetrag greifen, da jeweils beide Ehepartner selbst für ihren Unterhalt aufkommen können.

Alternative 2: Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Versteuerung beim weniger verdienenden Ehepartner
Bei Paar 1 könnten 15.000 Euro auf den Nichtverdiener übertragen werden. Im Fall 2 könnten noch 5.000 Euro übertragen werden, wenn unterstellt wird, dass die nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geltend zu machenden Unterhaltsaufwendungen 15.000 Euro (13.805 lt. Gesetz + Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) betragen. In beiden Fällen müsste der zweite Ehepartner 15.000 Euro versteuern. Für Paar 1 und 3 ergebe sich eine Gesamtsteuerlast von 9.145 Euro (8.669 Euro Einkommensteuer und 476 Euro Solidaritätszuschlag). Beim Paar 2 würden sich keine Veränderungen ergeben.

Die Vorschläge der Opposition samt Tabelle finden Sie auf der Homepage des BdSt.

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner