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Steuer & Recht
Die Kommission hat am 05.02.2013 zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden
EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen. Die Bedrohungen
durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nehmen ständig neue Formen an und
machen deshalb eine regelmäßige Aktualisierung des Regelwerks nötig.
Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel
Barnier: "Die Union steht bei den internationalen Anstrengungen zur
Bekämpfung der Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten an
vorderster Front. Schmutziges Geld kann die Stabilität und das Ansehen des
Finanzsektors schädigen; Terrorismus rüttelt an den Grundfesten unserer
Gesellschaft. Neben strafrechtlichen Maßnahmen können auch Präventivmaßnahmen
über das Finanzsystem dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Wir schlagen
klare Regeln vor, die die Wachsamkeit von Banken, Anwälten, Buchprüfern und
allen anderen Betroffenen stärken werden".
Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten: "Wir wollen
in unserer Wirtschaft kein "schmutziges" Geld, ob aus Drogenhandel,
illegalem Waffenhandel oder Menschenhandel. Deshalb dürfen wir dem organisierten
Verbrechen keine Möglichkeit geben, Gelder über das Bankwesen oder den
Glücksspielsektor zu waschen. Insbesondere in Krisenzeiten darf es in der
legalen Wirtschaft keine rechtlichen Schlupflöcher für organisiertes Verbrechen
oder Terroristen geben. Unsere Banken dürfen auf keinen Fall zum Waschen von
Mafiageld oder zur Finanzierung von Terrorismus genutzt werden".
Das am 05.02.2013 angenommene Paket, das andere bereits getroffene oder
geplante Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption
und Steuerflucht ergänzt, umfasst:
Beide Vorschläge tragen den jüngsten Empfehlungen1 des
internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action
Task Force (FATF), (siehe MEMO/12/246) in vollem Umfang Rechnung und gehen in
verschiedenen Bereichen sogar noch weiter, um bei der Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung höchste Standards zu fördern.
Beide Vorschläge sehen einen zielgenaueren risikoorientierten Ansatz vor.
Die neue Richtlinie bringt mehrere Änderungen:
Die beiden Vorschläge sehen eine Stärkung der
Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden vor und führen zu diesem Zweck u.
a. einen Satz prinzipiengestützter Mindestregeln ein, um Verwaltungssanktionen
zu verschärfen, und enthalten die Anforderung, Maßnahmen in grenzübergreifenden
Fällen zu koordinieren.
Hintergrund
Nach Veröffentlichung der überarbeiteten internationalen Standards im Februar
2012 (IP/12/357) beschloss die Kommission, den EU-Rechtsrahmen umgehend zu
aktualisieren und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Parallel dazu hat
die Kommission eine Überprüfung der Dritten Geldwäscherichtlinie vorgenommen,
bei der sich zeigte, dass der aktuelle Rechtsrahmen überarbeitet werden musste,
um die festgestellten Unzulänglichkeiten anzugehen.
Die vorgeschlagene Aktualisierung der rechtlichen Bestimmungen müssen von
Europäischem Parlament und Ministerrat im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden.
Weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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