• 04.02.2013 – Erneuerbare-Energien-Gesetz: Strompreis-Sicherung soll Kosten bremsen

    FINANZEN – Steuer & Recht Bundesumweltminister Peter Altmaier will die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre einfrieren, um den Kostendruck beim Strom zu begrenzen. Bis 2014 so ...

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Steuer & Recht

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Strompreis-Sicherung soll Kosten bremsen

 

Bundesumweltminister Peter Altmaier will die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre einfrieren, um den Kostendruck beim Strom zu begrenzen. Bis 2014 soll die EEG-Umlage unverändert bleiben. In den Folgejahren soll sie um höchstens 2,5 Prozent pro Jahr steigen.

Am 28.02.2013 stellte der Bundesumweltminister ein Maßnahmenpaket zur Sicherung des Strompreises vor. "Die Umsetzung der Energiewende muss in jedem Augenblick volkswirtschaftlich verantwortbar und bezahlbar sein", fasste Altmaier den Leitgedanken des Maßnahmenpakets zusammen.

Derzeit liegt die so genannte EEG-Umlage bei 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Energieintensive Unternehmen entrichten eine geringere Umlage. Ein Ansatzpunkt ist, sie stärker an der Finanzierung der Energiewende zu beteiligen. Dies soll durch eine vertretbare Erhöhung der Mindestumlage geschehen. Gegebenenfalls kann auch die begünstigte Gesamt-Strommenge gedeckelt werden.

Flexibler Start der Vergütungen für neue Anlagen
Für Neuanlagen soll es auch weiterhin eine Einspeisevergütung geben. Allerdings müssen Investoren damit rechnen, dass sie die Vergütung nach Inbetriebnahme erst mit einiger Verzögerung erhalten.

Der Zahlungsbeginn soll davon abhängen, wie hoch das Defizit und der Finanzierungsbedarf bei der EEG-Umlage sind. Mit dieser flexiblen Regelung können im Bedarfsfall bis zu 500 Millionen Euro eingespart werden.

Eigenstrom-Erzeuger an EEG-Umlage beteiligen
Privatpersonen und Unternehmen, die ihren eigenen Strom erzeugen und verbrauchen, sollen mit einer Mindestumlage belastet werden. Dabei ist zwischen Altfällen und neuen Anlagen zu unterscheiden. "Ich halte es nicht für vertretbar, dass private Stromverbraucher, Mittelstand und Handwerk das ausschließliche Risiko von Strompreissteigerungen im Zuge der Energiewende tragen", so der Minister.

Bei Bestandsanlagen bleibt es grundsätzlich beim Vertrauensschutz. Hier kommt lediglich die befristete Erhebung eines "Energie-Soli" durch eine geringe Vergütungskürzung in Betracht. Altmaier sprach von einer Größenordnung von 1 bis 1,5 Prozent. Wegen der großen Anzahl von Bestandsanlagen könnten die Einnahmen bis zu 300 Millionen Euro betragen.

Die genannten Maßnahmen sollen teils sofort wirksam werden, teils aber erst dann, wenn ein entsprechender Mehrbedarf der Umlage entstanden ist. Der Bundesumweltminister setzt darauf, dass die notwendigen Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Die Koalition hat verabredet, die Maßnahmen im nächsten Schritt mit dem Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler weiter zu konkretisieren. Schon nächste Woche startet der Bundesumweltminister eine Reihe von Gesprächen unter anderem mit den Fraktionen, Parteien und den Ländern.

Davon unabhängig werden die Arbeiten an der grundlegenden EEG-Reform weitergeführt. Die Strompreis-Sicherung ist aus Sicht des Umweltministers "unabdingbare Voraussetzung dafür, dass diese Reform in den kommenden Monaten in einem ruhigen und sachlichen Umfeld erarbeitet werden kann."

Wertvolle und wichtige Vorschläge
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Maßnahmen zur Strompreissicherung heute als "wertvolle, wichtige und gute Vorschläge", die es nun im Detail zu diskutieren gelte.

Das EEG müsse geändert werden, um die Leitprinzipien der Energiewende - Preisverträglichkeit, Umweltfreundlichkeit und Versorgungssicherheit -, in Balance zu halten. "Jeder, dem am Gelingen der Energiewende gelegen ist, ist aufgefordert, sich an der Diskussion für die notwendigen rechtlichen Maßnahmen zu beteiligen."

Quelle: Bundesregierung

 

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