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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
Die Bundesregierung hat am 30.01.2013 den Entwurf eines
Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steueranpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) beschlossen.
Damit werden erstmals attraktive Rahmenbedingungen für die Verwaltung von
betrieblichem Altersvorsorgevermögen in Deutschland (dem sog. "Pension
Asset Pooling") geschaffen. Ferner werden Folgeänderungen im Steuerrecht
aufgrund der aufsichtsrechtlichen Änderungen durch die Umsetzung der
europäischen Alternative Investment Fund Manager-Richtlinie
(AIFM-Umsetzungsgesetz) vorgenommen. Die Neuregelung schränkt überdies
steuerliche Gestaltungs- und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht ein.
Mit dem Gesetz wird der Fondsstandort Deutschland weiter gestärkt. Erstmals
werden international wettbewerbsfähige steuerrechtliche Rahmenbedingungen
geschaffen für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen
multinationaler Konzerne und ein sog. "Pension Asset Pooling" auch in
Deutschland ermöglicht. Für international tätige Unternehmen wird es deutlich
attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen
zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht in ausländische Standorte
auszuweichen. Die Regelungen bauen auf der durch das AIFM-Umsetzungsgesetz neu
eingeführten Rechtsform einer offenen Investmentkommanditgesellschaft auf.
Das AIFM-Steueranpassungsgesetz enthält zudem Regelungen, mit denen steuerliche
Gestaltungsspielräume und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht
eingeschränkt werden. Dies betrifft insbesondere das sog.
"Bondstripping". Beim Bondstripping trennt ein Investmentfonds die
Stammrechte und die Zinskupons von Anleihen und erzeugt durch den Verkauf der
Zinskupons künstliche Erträge. In gleicher Höhe entstehen bei den Anlegern des
Investmentfonds potenzielle Verluste, die bei einer Veräußerung des
Investmentfondsanteils realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde bislang
genutzt, um Beschränkungen der Verlustverrechnung zu umgehen.
Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz durch ein
neues Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt. Das Kapitalanlagegesetzbuch unterwirft
erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht
(siehe dazu Pressemitteilung vom 12. Dezember 2012). Gesetze, die
bisher Bezug auf das Investmentgesetz genommen haben, müssen angepasst werden.
Dies erfolgt durch das am 30.01.2013 beschlossene AIFM-Steueranpassungsgesetz.
Den Entwurf des AIFM-StAnpG finden Sie auf der Homepage des
BMF.
Quelle: BMF
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