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Steuer & Recht
BdSt fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
"Hier wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Während die Steuerzahler bei der verspäteten Abgabe der Steuererklärungen gleich mit Mahnungen und Verspätungszuschlägen rechnen müssen, nimmt der Fiskus für sich selbst längere Bearbeitungszeiten in Anspruch", so Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. "Die Verspätung ist nicht nachvollziehbar, weil die rechtlichen Grundlagen zur Berechnung der Einkommensteuer 2012 ja bekannt waren und die Programme daher spätestens am 1. März 2013 anlaufen müssten", so Holznagel. Denn die notwendigen Daten zur Berechnung der Einkommensteuer werden von den Sozialversicherungsträgern und den Arbeitgebern spätestens bis zum 28. Februar und von der Rentenversicherung bis zum 1. März an die Finanzverwaltung gemeldet.
Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, den Steuerzahlern entgegenzukommen und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen zu verlängern. "So wäre es zum Beispiel denkbar, die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen auf den 31. Juli zu verschieben, statt wie bisher den 31. Mai des Folgejahres als Stichtag festzulegen. Auch für die steuerberatenden Berufe könnte die Frist vom 31. Dezember auf den 28. Februar verlängert werden", so Holznagel. Der Vorteil liegt auf der Hand, die Steuerzahler hätten mehr Zeit, die Steuererklärungen anzufertigen und einzureichen. Viele Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen wären dann entbehrlich. Die Finanzämter könnten im Gegenzug sukzessive die Einkommensteuererklärungen abarbeiten und müssten weniger Fristverlängerungsanträge bearbeiten. "Wir können daher nicht nachvollziehen, dass die Finanzverwaltung weiterhin auf den 31. Mai bzw. 31. Dezember als Abgabetermin besteht", kritisiert Holznagel.
Quelle: BdSt
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