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Steuern & Recht
Die Ländermehrheit blockiert mehr Steuergerechtigkeit und schützt deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz. Erreicht hat die Bundesregierung einen höheren Steuer-Grundfreibetrag. Zudem werden 35 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bei Dienstreisen steuerlich von Bürokratie und Kosten entlastet.
Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die Ländermehrheit dem Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Abbau der kalten Progression die Zustimmung verweigert.
Auch der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat sie eine Absage erteilt. Und das, obwohl die Umweltpolitiker aller Parteien diese Steuerförderung für die Energiewende fordern.
Der Bundestag und Bundesrat beraten voraussichtlich am 14.12.2012 über die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens.
Weiter heimliche Steuererhöhungen
Beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression stimmte der Vermittlungsausschuss immerhin zu, den Grundfreibetrag zu erhöhen. Das ist allerdings verfassungsrechtlich zwingend. Ansonsten wäre das steuerliche Existenzminimum ab 2013 nicht gewährleistet.
Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen um zusammen 350 Euro: Ab 1. Januar 2013 ist ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 von 8.354 Euro steuerfrei.
Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent wird nicht steigen. Diese Steuererhöhung für alle Einkommen über dem Grundfreibetrag konnten die Koalitionsfraktionen verhindern.
Aber: Die ebenfalls von der Bundesregierung geplante Anpassung des Steuertarifs und seine regelmäßige Überprüfung findet nun nicht statt. Damit gibt es für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch im nächsten Jahr bei Gehaltserhöhungen Steuererhöhungen durch die Hintertür. Die Bundesregierung wollte diese heimlichen Steuererhöhungen verhindern, denn sie treffen vor allem auch kleine und mittlere Einkommen.
Schäuble: "Opposition schützt Steuerhinterzieher"
Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, das Ratifizierungsgesetz zum Steuerabkommen mit der Schweiz aufzuheben. Der Bundestag muss nun entscheiden, ob er dieser Empfehlung folgt und das Gesetz tatsächlich aufhebt.
Die Bundesregierung hatte nach jahrzehntelangen, schwierigen Verhandlungen mit der Schweiz endlich ein gutes Abkommen erzielt. Es würde Nachzahlungen für die Vergangenheit und eine Besteuerung deutscher Kapitalanlagen in der Schweiz wie in Deutschland ab 2013 sichern.
Jetzt gehen Bund, Ländern und Gemeinden Steuerzahlungen in Höhe von 1,2 bis 10 Milliarden Euro verloren. Denn täglich verjähren Steuersünden.
"Die Opposition schützt mit dieser Haltung deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz und verhindert für die Zukunft eine völlige Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger - egal ob ihre Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland liegen - und eine gute pauschale Regelung für die Vergangenheit", so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Jahressteuergesetz liegt auf Eis
Auf Eis gelegt hat die Opposition im Bundesrat zahlreiche Steuervereinfachungen, Entlastungen, Anpassungen an EU-Recht und die Beseitigung von Steuermissbräuchen.
Das Jahressteuergesetz regelt beispielsweise die Steuerfreiheit des freiwilligen Wehrsolds, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und etwas weniger Steuerbürokratie für die Unternehmen.
Über die meisten Änderungen gab es Einvernehmen, nicht jedoch über die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting.
Daher muss nun der Bundestag über den "unechten Einigungsvorschlag" entscheiden.
Keine Steuerförderung für Energie-Gebäudesanierung
Die oppositionsgeführten Länder haben die steuerliche Förderung der Energiesanierung von Wohngebäuden abgelehnt. Dabei meinen alle Experten und Umweltpolitiker, dass der notwendige Energieumbau der Wohnungen damit am schnellsten erreicht wird.
Das bereits länger als ein Jahr dauernde Vermittlungsverfahren ist somit beendet. Die auch von vielen Wohneigentümern erhoffte Steuerförderung ist nicht machbar.
Die Bundesregierung will an Stelle dessen nun ab 2013 ein neues KfW-Programm mit 300 Millionen Euro jährlich für energetische Sanierungen auflegen.
Steuervereinfachungen für Unternehmen und Dienstreisen
Das Reisekostenrecht wird ab 2014 leichter zu handhaben sein. Die Vereinfachungen entlasten auch finanziell um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von den neuen Regelungen profitieren.
Die Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts sorgen unter anderem für eine Verdopplung des Verlustrücktrags. Das ist wichtig für den Mittelstand. Nach der Einigung im Vermittlungssauschuss, müssen nun Bundestag und Bundesrat den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen.
Quelle: Bundesregierung
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