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Steuer & Recht
Das Vermittlungsverfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge ist erfolgreich beendet. Vertreter von Bund und Ländern einigten sich am 05.06.2013 darauf, Aufwendungen zur Altersvorsorge - zum Beispiel für eine Riester-Rente - auch künftig nur bis zur Höhe von 20.000 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Damit bleibt es bei der geltenden Rechtslage. Der Bundestag wollte ursprünglich den Förderhöchstbetrag auf 24.000 Euro anheben. Dies hatte der Bundesrat als unangemessene Bevorzugung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung kritisiert.
Ebenfalls rückgängig machen will der Vermittlungsausschuss eine vom Bundestag beschlossene Änderung zum so genannten Wohnförderkonto. Auch hier soll es bei der derzeit geltenden Rechtslage zur Verzinsung bleiben. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die ursprünglich geplante Rechtsänderung die Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum zu stark begünstige.
Beide Häuser müssen den Kompromiss noch bestätigen. Sie befassen sich bereits in dieser Woche mit den beiden vorgeschlagenen Änderungen.
Quelle: Bundesrat
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