• 17.12.2017 – Nachbarklage gegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses abgewiesen

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Bürgers abgewiesen, mit der dieser gegen die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhause ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Baurecht

Nachbarklage gegen Errichtung eines Einfamilienwohnhauses abgewiesen


Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Bürgers abgewiesen, mit der dieser gegen die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Nachbargrundstück vorgegangen ist.

Der Kläger ist der Meinung, das vom beklagten Landkreis genehmigte Vorhaben seines Nachbarn verstoße gegen die Abstandsflächenregelung der Landesbauordnung, weil es grenzständig zu seinem Grundstück errichtet werden solle. Dadurch würden die rückwärtigen Freibereiche seines Grundstücks bezüglich Belichtung, Besonnung und Belüftung beeinträchtigt. Außerdem führe der im Verfahren beigeladene Nachbar sein Vorhaben im hinteren Bereich seines Grundstücks und damit jenseits einer dort bestehenden faktischen Baugrenze aus. Insgesamt füge das Vorhaben sich nicht in die nähere Umgebung ein und sei daher rücksichtslos sowie nachbarrechtsverletzend.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung sei rechtmäßig, urteilte das Koblenzer Gericht. Der Kläger könne mit seinen Einwänden gegen das Vorhaben nicht durchdringen. Eine vom Gericht durchgeführte Ortsbesichtigung habe ergeben, dass im rückwärtigen Bereich des Grundstücks des Beigeladenen die vom Kläger behauptete faktische Baugrenze tatsächlich nicht bestehe. Insgesamt vermittele der in Rede stehende Bereich den Eindruck einer dicht gedrängten Bebauung mit teils geschlossener und teils offener Bauweise. Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen das im Baurecht zu beachtende Gebot der Rücksichtnahme. Den vom Kläger behaupteten Einmauerungseffekt bzw. eine Gefängnishofsituation habe das Gericht im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht erkennen können. Trotz der beabsichtigten Grenzbebauung bleibe das Grundstück des Klägers auf drei Seiten frei. Von daher sei auch in Bezug auf die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Grundstücks des Klägers das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt. Vor diesem Hintergrund könne er auch nicht die Einstellung der Bauarbeiten verlangen.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

VG Koblenz, Urteil 1 K 193/17 vom 10.11.2017

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner