Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Zivilrecht
Verlangt ein Trainer nach Vertragsschluss ein höheres Entgelt, ist dies in der Regel ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit höherer Vergütung oder auf Aufhebung des alten Vertrages.
Der beklagte Münchner schloss am 18.04.2013 mit dem Kläger, der als Inhaber einer Sportfirma in München „Personal Training“ anbietet, einen Trainingsvertrag für die Zeit vom 22.04.2013 bis 22.10.2013. Vereinbart wurde für den Beklagten und seine Freundin die Durchführung von zwei Trainingseinheiten wöchentlich zu je 45 Minuten. Je Trainingseinheit wurde eine Vergütung von 80 Euro vereinbart.
Am 19.04.2013 morgens richtete der Kläger eine E-Mail an die Lebensgefährtin des Beklagten, in der er ihr unter anderem Folgendes mitteilte:
„(...) Dann muss ich gestehen, dass mir gestern beim Beratungsgespräch ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Bei 2 trainierenden Sportlern kommt die MWSt. bei Stadtsport München zzgl. zum Stundensatz von 80 Euro. Sollte das ein Kriterium sein, das Personal Training nochmals zu überdenken, können wir gerne nochmals kurz telefonieren heute. (...)“
Mittags antwortete die Lebensgefährtin des Beklagten ebenfalls per E-Mail. Auszugsweise lautet die Mail:
„(...) Ich bin ehrlich, dieser 2. Fehler macht mich nicht gerade glücklich. Von daher werde ich noch einige Parallelangebote einholen (...)
Also mit diesen Erhöhungsraten lassen wir das besser. Tut mir leid. Für deine Auslagen gestern komme ich natürlich auf! Schreib mir bitte eine Rechnung. (...)“
Die vereinbarten Trainingseinheiten nahmen der Beklagte bzw. seine Freundin trotz eines entsprechenden Angebots des Klägers schließlich nicht wahr.
Der Kläger stellte dem Beklagten die gesamten Trainingseinheiten für den Vertragszeitraum in Rechnung zuzüglich Mahngebühren, insgesamt 4.250 Euro. Der Beklagte zahlte nicht.
Deshalb erhob der Kläger Klage zum Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies die Klage ab.
„Der Kläger hat keinen Anspruch, insbesondere keinen vertraglichen Anspruch, gegen den Beklagten auf Zahlung der Trainingsvergütung, da der zunächst geschlossene Vertrag nachträglich wieder einvernehmlich aufgehoben wurde (...). Die E-Mail des Klägers ist aus der Sicht eines objektiven Empfängers in der Lage der Lebensgefährtin des Beklagten auszulegen:
Danach ist die E-Mail zunächst so zu verstehen, dass der Kläger mehr als die zunächst vereinbarten 80 Euro pro Trainingseinheit, nämlich 95,20 Euro (80 x 1,19) verlangen will. Dies ist rechtlich nur möglich durch einen neuen Vertrag zwischen den Parteien, weil sich der Kläger bereits zur Erbringung der Trainingseinheiten zu einer Vergütung von 80 Euro verpflichtet hat. Der Kläger bietet also dem Beklagten einerseits eine Abänderung des Vertrages hinsichtlich der Vergütungshöhe an. Gleichzeitig bringt er aber auch klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag insgesamt zur Disposition stellt, weil er anbietet „das Personal Training nochmals zu überdenken“. Er bietet damit an, den Vertrag insgesamt aufzuheben.
Insgesamt kann die E-Mail aus dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont nur so verstanden werden, dass der Kläger seine Leistung nur gegen die erhöhte Vergütung von 95,20 Euro pro Einheit erbringen will und daher - folgerichtig - gleichzeitig anbietet, den Vertrag insgesamt aufzuheben, falls der Beklagte hiermit nicht einverstanden ist. Er stellt den Beklagten vor die Wahl: Höhere Vergütung oder Vertragsaufhebung. Dieses Angebot auf Vertragsaufhebung hat der Beklagte durch seine Lebensgefährtin per E-Mail angenommen. Sie bringt eindeutig zum Ausdruck, dass sie nicht bereit ist, die erhöhte Vergütung zu bezahlen und sich für die Vertragsaufhebung entscheidet, indem sie schreibt: „Mit den Erhöhungsraten lassen wir das besser.“, so die Urteilsgründe.
Das Urteil ist rechtskräftig.
AG München, Urteil 274 C 26632/16 vom 23.03.2017
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de