• 30.07.2017 – Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Ein Studierender, der die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nicht nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids frist ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht | Verwaltungsrecht

Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation


Ein Studierender, der die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nicht nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids fristgerecht vornimmt und sich darauf beruft, ihm habe hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung gestanden, kann die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. Insbesondere kann er mit dieser Begründung keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen den Exmatrikulationsbescheid erreichen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Rechtschutz

Der Kläger wurde zum Ende eines Semesters exmatrikuliert, weil er den Semesterbeitrag für das Folgesemester nicht innerhalb der geltenden Rückmeldefrist gezahlt hatte. In dem Exmatrikulationsbescheid der beklagten Hochschule in Mainz wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch nunmehrige Zahlung des Beitrags binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids die Exmatrikulation noch abwenden zu können; der Geldeingang werde dann als Widerspruch angesehen. Eine vom Kläger vorgenommene Zahlung ging erst nach Ablauf dieser Monatsfrist bei der Hochschule ein. Der Kläger stellte einen Wiedereinsetzungsantrag und erhob Klage. Er machte geltend, er habe nach Ergehen des Exmatrikulationsbescheids nicht fristgerecht zahlen können, weil ihm eine seinerseits zustehende Aufwandsentschädigung wider Erwarten verspätet überwiesen worden sei und ihm andere finanzielle Mittel nicht zur Verfügung gestanden hätten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

Der Exmatrikulationsbescheid sei bestandskräftig geworden und deshalb rechtlich bindend. Der Kläger habe weder schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt noch die von der Hochschule zusätzlich eröffnete Möglichkeit genutzt, die Bestandskraft des Bescheids durch fristgemäße Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb der Widerspruchsfrist abzuwenden. Eine Wiedereinsetzung in diese Frist scheitere daran, dass es allein der Studierende zu verantworten habe, rechtzeitig die zur Rückmeldung erforderlichen finanziellen Mittel bereit zu haben. Das gelte auch dann, wenn ihm selbst Gelder anderer öffentlicher Einrichtungen verspätet zugeleitet würden.

VG Mainz, Urteil 3 K 1167/16.MZ vom 12.07.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner