Vor Gericht sollte man sich gut benehmen, sonst droht ein Ordnungsgeld wegen „Ungebühr". Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg erneut bekräftigt.
Ein Mann musste als Zeuge in einem Strafverfahren wegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht Meppen aussagen. Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv und erwiderte dem Staatsanwalt, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin würde die Fragen stellen.
Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Hiergegen rief der Mann das Oberlandesgericht an, das jetzt die Entscheidung aus Meppen bestätigt hat. Eine Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter dem Begriff „Ungebühr" verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den „Gerichtsfrieden" und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts. Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar.
Ein Zeuge dürfe dem Staatsanwalt nicht sein Fragerecht abschneiden. Es sei allein Sache des Richters, den Beteiligten das Wort zu erteilen oder zu entziehen, so der Senat.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
OLG Oldenburg, Beschluss 1 Ws 245/17 vom 30.05.2017