• 05.09.2016 – Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen

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Wissen & Tipps - Verbraucherschutz

Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen


Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.

„Verbraucher müssen eine Wahl haben, auf welche Weise sie ihre Stromrechnung begleichen. Es ist positiv, dass die Mehrzahl der Unternehmen nach unserer Abmahnung eingelenkt hat und heute verschiedene Zahlweisen zur Auswahl stellt“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin im vzbv.

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung sieht vor, dass Anbieter beim Abschluss von Stromverträgen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten müssen. Das gilt auch für Verträge, die über Vermittlungsportale im Internet abgeschlossen werden.


45 Anbieter hielten sich nicht ans Gesetz

Eine Prüfung des vzbv von rund 100 Unternehmen in den Monaten Juni und Juli 2016 ergab, dass sich fast die Hälfte nicht an die gesetzliche Vorgabe hielt. 45 Anbieter boten lediglich das Lastschriftverfahren an. In diesen Fällen versandte der vzbv Abmahnungen - unter anderem an namhafte Anbieter wie E Wie Einfach, EWE Vertriebs GmbH und verschiedene Stadtwerke.

39 der abgemahnten Unternehmen gaben Unterlassungserklärungen ab und stellten die Verfahren zeitnah um: Verbraucher können nun zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen. In zwei Fällen wurde Klage erhoben. Vier Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

vzbv



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