• 23.08.2016 – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Schutz muss effektiver werden

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Steuer & Recht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Schutz muss effektiver werden


Menschen noch besser vor Diskriminierung schützen - das will die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Lüders. Seit zehn Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, nun plädiert Lüders für eine Reform des Gesetzes. Der Schutz vor Benachteiligungen müsse noch effektiver werden.

Ein unabhängiges Expertenteam hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz evaluiert. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, stellte die Ergebnisse vor: Demnach müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können. Konkret sprechen sich die Fachleute zum Beispiel für eine Ausweitung der Fristen aus, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen müssen. Auch sollten Verbände die Möglichkeit erhalten, Betroffene vor Gericht zu vertreten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Schwerpunkt ist der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, daneben sind im AGG aber auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr verankert.


Gleichbehandlung - ein Grundpfeiler der Demokratie

"Die Einführung des AGG war ein Meilenstein", sagte Lüders. "Jede und jeder Einzelne in Deutschland hat seitdem ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften." Der Schutz vor Diskriminierung sei langsam selbstverständlich geworden: Betroffene gingen gegen Benachteiligung vor, Diskriminierung werde geahndet. "Wenn Menschen dieses Recht durchsetzen wollen, sind die Hürden aber oft zu hoch. Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden."

Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nahezu jede und jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Seit 2006 haben sich mehr als 15.000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt.

Diskriminierung im Arbeitsleben sei inzwischen klar geächtet, sagte Lüders. "Gleichzeitig ist aber auch klar, dass wir das Thema vor zehn Jahren nicht abschließend behandelt haben. Das Bewusstsein ist stärker geworden, aber es reicht noch nicht."

Die Evaluation des AGG habe gezeigt, dass "wir noch einmal an das Gesetz herangehen müssen", erklärte Lüders. In den nächsten Monaten werde sie das Thema mit dem Gesetzgeber erörtern. Denn die Gleichbehandlung aller Menschen sei ein zentraler Grundpfeiler der Demokratie. Sie gelte immer und sie gelte für alle Menschen.


Fristen verlängern, Klagerecht ausweiten

Das unabhängige Expertenteam formulierte anhand der Evaluation unter anderem folgende Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Gesetzes:

  • Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen sollte von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Derzeit müssen Menschen, die Diskriminierung erfahren, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Entschädigung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Die Beratungspraxis zeigt, dass daran viele Betroffene scheitern.
  • Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände: Betroffene schrecken davor zurück, als alleinige Kläger ihre Diskriminierungserfahrungen vor Gericht zu schildern und ihre Rechte durchzusetzen. Für einen effektiven Rechtsschutz wäre es daher nach Meinung der Experten sinnvoll, die gesetzliche Stellung und die Befugnisse der Antidiskriminierungsverbände auszuweiten.
  • Schutz bei sexueller Belästigung stärken: Sexuelle Belästigung ist nach dem AGG nur am Arbeitsplatz verboten, nicht aber wenn sie zum Beispiel von Vermietern ausgeht oder Kunden in einem Geschäft widerfährt. Der Schutz vor sexueller Belästigung sollte über den Arbeitsplatz hinaus auf alle im AGG genannten Lebensbereiche ausgeweitet werden.
  • Barrierefreiheit stärken: Die Evaluation empfiehlt, im AGG klarzustellen, dass es eine verbotene Diskriminierung darstellt, wenn Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit versagt werden.
  • Schutz bei Fremdpersonaleinsatz sichern: Bisher gilt das AGG gilt nur bei "klassischer" Leiharbeit, nicht aber bei vergleichbaren Situationen von Fremdpersonaleinsatz. Immer häufiger wird Fremdpersonal im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen in einem fremden Betrieb eingesetzt. Im Verhältnis zum Betriebsinhaber besteht kein Schutz durch das AGG. Dieser fehlende Schutz betrifft vor allem Menschen im Niedriglohnbereich - in nächster Zeit damit voraussichtlich auch verstärkt Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt einsteigen.


Die Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes steht unter www.antidiskriminierungsstelle.de zur Verfügung. Mehr zu zehn Jahren Diskriminierungsschutz erfahren Sie unter www.10-jahre-agg.de .

Bundesregierung


 

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