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Steuer & Recht
Menschen noch besser vor Diskriminierung schützen - das will die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Lüders. Seit zehn Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, nun plädiert Lüders für eine Reform des Gesetzes. Der Schutz vor Benachteiligungen müsse noch effektiver werden.
Ein unabhängiges Expertenteam hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz evaluiert. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, stellte die Ergebnisse vor: Demnach müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können. Konkret sprechen sich die Fachleute zum Beispiel für eine Ausweitung der Fristen aus, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen müssen. Auch sollten Verbände die Möglichkeit erhalten, Betroffene vor Gericht zu vertreten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Schwerpunkt ist der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, daneben sind im AGG aber auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr verankert.
"Die Einführung des AGG war ein Meilenstein", sagte Lüders. "Jede und jeder Einzelne in Deutschland hat seitdem ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften." Der Schutz vor Diskriminierung sei langsam selbstverständlich geworden: Betroffene gingen gegen Benachteiligung vor, Diskriminierung werde geahndet. "Wenn Menschen dieses Recht durchsetzen wollen, sind die Hürden aber oft zu hoch. Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden."
Nach einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nahezu jede und jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Seit 2006 haben sich mehr als 15.000 Menschen an das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle gewandt.
Diskriminierung im Arbeitsleben sei inzwischen klar geächtet, sagte Lüders. "Gleichzeitig ist aber auch klar, dass wir das Thema vor zehn Jahren nicht abschließend behandelt haben. Das Bewusstsein ist stärker geworden, aber es reicht noch nicht."
Die Evaluation des AGG habe gezeigt, dass "wir noch einmal an das Gesetz herangehen müssen", erklärte Lüders. In den nächsten Monaten werde sie das Thema mit dem Gesetzgeber erörtern. Denn die Gleichbehandlung aller Menschen sei ein zentraler Grundpfeiler der Demokratie. Sie gelte immer und sie gelte für alle Menschen.
Das unabhängige Expertenteam formulierte anhand der Evaluation unter anderem folgende Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Gesetzes:
Die Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes steht unter www.antidiskriminierungsstelle.de zur Verfügung. Mehr zu zehn Jahren Diskriminierungsschutz erfahren Sie unter www.10-jahre-agg.de .
Bundesregierung
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