• 21.02.2015 – Das Wohngeld wird reformiert

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Mit einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen ...

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Steuer & Recht

Das Wohngeld wird reformiert

 

Mit einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.

Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Fallbeispiele
Im Folgenden werden die Effekte der Reform anhand von mehreren Fallbeispielen gezeigt. Weitere mögliche oder alternative Sozialleistungen (wie Kinderzuschlag oder Grundsicherung) sind berücksichtigt. Den Fallbeispielen liegen eine Reihe von Annahmen und Rechenschritten (z.B. Höhe der Heizkosten, Höhe des Pauschalabzugs beim Wohngeld) zugrunde, die aus Gründen der Lesbarkeit nicht dargestellt werden. Sie sind insofern nicht allgemeingültig.

Die einzelnen Fallbeispiele im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMUB.

Quelle: BMUB

 

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