Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Mit
einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der
Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen.
Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.
Zum einen sollen die
sogenannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg
der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen
Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt
werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich
acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent
gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um
durchschnittlich 39 Prozent.
Zum anderen sollen die
Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die
Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das
Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten
sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der
Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind
rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung
angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und
Rentnern zugutekommen. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft
treten.
Fallbeispiele
Im Folgenden werden die
Effekte der Reform anhand von mehreren Fallbeispielen gezeigt. Weitere
mögliche oder alternative Sozialleistungen (wie Kinderzuschlag oder
Grundsicherung) sind berücksichtigt. Den Fallbeispielen liegen eine
Reihe von Annahmen und Rechenschritten (z.B. Höhe der Heizkosten, Höhe
des Pauschalabzugs beim Wohngeld) zugrunde, die aus Gründen der
Lesbarkeit nicht dargestellt werden. Sie sind insofern nicht
allgemeingültig.
Die einzelnen Fallbeispiele im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMUB.
Quelle: BMUB
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