• 14.04.2014 – Ein gerichtlich unverwertbares Sachverständigengutachten muss nicht unrichtig sein

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Ein wegen der Befangenheit eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen unverwertbares Gutachten muss nicht sachlich unrichtig sein. Das a ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Ein gerichtlich unverwertbares Sachverständigengutachten muss nicht unrichtig sein

 

Ein wegen der Befangenheit eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen unverwertbares Gutachten muss nicht sachlich unrichtig sein. Das allein wegen Befangenheit unverwertbare Gutachten begründet keine gesetzliche Schadensersatzpflicht des Sachverständigen.

Auf diese Rechtslage hat der 9. Zivilsenat unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Essen mit Beschluss vom 14.01.2014 hingewiesen. Der beklagte Diplom Ingenieur aus Oberhausen hatte im Auftrag des Landgerichts Essen in einem im Jahre 2010 beantragten selbständigen Beweisverfahren Mängel einer veräußerten Immobilie in Bottrop zu beurteilen. Weil der Beklagte entgegen einer ausdrücklichen Weisung des Landgerichts in seinen Gutachten über den Gutachterauftrag hinausgehende Ausführungen machte, wurde er vom Landgericht für befangen erklärt. Ein neuer Sachverständiger wurde beauftragt. Der Kläger aus Bottrop, der das selbständige Beweisverfahren nach dem Erwerb der Immobilie beantragt hatte, hat gemeint, dass ihm der Nachweis von Mängeln am Kaufobjekt durch die befangenheitsbedingte Verzögerung der Begutachtung erschwert worden sei und der Beklagte deswegen gemäß § 839a BGB oder in entsprechender Anwendung dieser Norm Schadensersatz schulde. Im Vertrauen auf die erfolgte Begutachtung habe er Renovierungsarbeiten veranlasst, nach deren Durchführung der Nachweis von Mängeln bei der nunmehr gebotenen erneuten Begutachtung erschwert sei.

Die auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Beklagten gerichtete Feststellungsklage ist erfolglos geblieben. Die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung hat der Kläger nach dem Hinweisbeschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.01.2014 zurückgenommen. In dem Beschluss hat der Senat ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Beklagten nach der in Betracht kommenden deliktsrechtlichen Vorschrift des § 839a BGB nicht erfüllt seien. Gemäß § 839a Abs. 1 BGB sei ein gerichtlicher Sachverständiger, der vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstatte, demjenigen Verfahrensbeteiligten zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der diesem durch eine gerichtliche Entscheidung entstehe, die auf dem Gutachten beruhe. Die vom Beklagten im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachten seien aber nicht unrichtig. Sie seien lediglich unverwertbar, weil der Beklagte seinen Gutachterauftrag überschritten habe. In der Sache gehe es dem Kläger auch nicht um einen Schaden, der aus einer auf dem Gutachten beruhenden unrichtigen Gerichtsentscheidung resultiere. Weil der Kläger seine Dispositionen noch während des laufenden Beweisverfahrens getroffen habe, würden hierdurch entstehende Schäden von der gesetzlichen Regelung des § 839a BGB nicht erfasst. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift komme nicht in Frage. Mit ihr habe der Gesetzgeber nur den Fall eines unrichtigen Gutachtens, nicht aber den eines aus anderen Gründen unverwertbaren Gutachtens mit einer Schadensersatzpflicht sanktionieren wollen.

OLG Hamm, Beschluss 9 U 231/13 vom 14.01.2014

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner