• 13.04.2014 – Neuregelungen zur Mietpreisbremse und Maklercourtage in Abstimmung

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Steuer & Recht

Neuregelungen zur Mietpreisbremse und Maklercourtage in Abstimmung

 

CDU/CSU und SPD setzen sich für bezahlbaren Wohnraum und neue Rahmenbedingungen bei den Maklerleistungen ein. Entsprechendes wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Nun befindet sich ein Referentenentwurf in Ressortabstimmung. Nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geht es konkret um die sogenannte „Mietpreisbremse“ und das „Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung“.

Mit der neuen „Mietpreisbremse“ soll der Preisanstieg bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen gedrosselt werden. Grundsätzlich sollen in betroffenen Gebieten nur noch Mietsteigerungen bis höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein. Durch die Einführung des „Bestellerprinzips“ bei der Wohnungsvermittlung soll künftig der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt. Und das ist meist der Vermieter, der neue Mieter mit Hilfe eines Maklers sucht.“

Bessere Beratung der Verbraucher beim Immobilienerwerb

Weiter haben sich die Koalitionspartner zum Ziel gesetzt für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung zu erreichen. Es sollen Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb geschaffen werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.“

Länder müssen noch aktiv werden

Geplant ist, dass das Gesetz im Jahr 2015 in Kraft tritt. Wirksam können die Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs aber erst werden, wenn die Länder die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Anweisung der entsprechenden Gebiete erlassen haben.

Weitere Änderungen sollen in einem zweiten Schritt folgen

Laut Aussage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sollen weitere im Koalitionsvertrag festgehaltene Änderungen, wie die Einführung eines Sachkundenachweises und die Pflichtversicherung für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler, erst in einem zweiten Schritt umgesetzt werden. (ac)

 

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