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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Bundesrat hat am 14.02.2014 Stellung zu einer Vorlage genommen, mit der die Europäische Kommission EU-weit gemeinsame Mindestvorschriften für die Rechte von Kindern festlegen will, die Verdächtige oder Beschuldigte in einem Strafverfahren sind.
Er unterstützt das Ziel, den Schutz von Kindern europaweit zu stärken, vertritt jedoch die Auffassung, dass die Richtlinie zum Teil zu weit gefasst ist. Dies gelte zum Beispiel für das verankerte Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die zwingende Ausgestaltung der Regelung erscheine nicht sachgerecht und in zahlreichen Fällen nicht verhältnismäßig. Sie sollte daher nicht zwingend, sondern differenziert ausgestaltet werden. Auch die Vorschrift, nach der die audiovisuelle Aufzeichnung grundsätzlich jeder Befragung erforderlich ist, erscheint den Ländern zu weitgehend und nicht sachgerecht. Sie plädieren daher für eine Überarbeitung des Richtlinienvorschlags. Hierbei seien auch die Belange eines zügigen und effektiven Strafverfahrens, eines hohen Niveaus der öffentlichen Sicherheit sowie eines wirksamen Opferschutzes zu berücksichtigen.
Die Festlegung EU-weit gemeinsamer Mindestvorschriften für die Rechte von Kindern sollen unter anderem gewährleisten, dass auch Kinder die Verfahren verstehen und ihnen folgen können, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf ein faires Verfahren ausüben zu können. Der Vorschlag der Kommission schreibt daher für Kinder beispielsweise zwingend einen Rechtsbeistand und das Recht auf individuelle Begutachtung vor. Zudem sollen alle Befragungen von Kindern visuell aufgezeichnet werden, damit keine Zweifel bezüglich des Inhalts einer Befragung aufkommen. Hierdurch sollen sich unangemessene Wiederholungen von Befragungen erübrigen.
Den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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