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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, das
Recht der Bürgerinnen und Bürger in der EU zu wahren, in einem anderen
EU-Land zu leben und zu arbeiten, wird in einem soeben von der
Europäischen Kommission verabschiedeten Grundsatzpapier unterstrichen.
Um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, enthält das
Papier der Kommission fünf konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Rechts
auf Freizügigkeit und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der
Ausschöpfung der Vorteile, die daraus resultieren. In dem
Strategiepapier wird das Recht der Unionsbürgerinnen und -bürger auf
Freizügigkeit und den Zugang zu Sozialleistungen betont und es werden
die Bedenken einiger Mitgliedstaaten in Bezug auf die Herausforderungen,
die Migrationsströme für lokale Behörden haben können, angesprochen.
"Das
Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht und gehört zum Kern der
Unionsbürgerschaft. Mehr als zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer
glauben, dass die Freizügigkeit für ihr Land von Vorteil ist. Wir
müssen dieses Recht stärken und schützen", sagte Vizepräsidentin Viviane
Reding, die für Justiz zuständige EU-Kommissarin. "Ich kenne die
Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich des potenziellen
Missbrauchs im Zusammenhang mit Mobilitätsströmen. Missbrauch schwächt
die Freizügigkeit. Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die
Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu
unterstützen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission am 25.11.2013 fünf
Aktionen vor, die es den Mitgliedstaaten erleichtern werden, gegen
möglichen Missbrauch vorzugehen und EU-Mittel wirksamer für die soziale
Inklusion einzusetzen. Arbeiten wir zusammen, um das Recht auf
Freizügigkeit zu wahren. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger setzen
darauf."
Dazu László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung,
Soziales und Integration: "Die Kommission ist entschlossen
sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger in der EU ihr Recht, in
jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten, auch tatsächlich ausüben können.
Mitgliedstaaten und EU müssen zusammenarbeiten, um zu gewährleisten,
dass die Bestimmungen zur Freizügigkeit weiterhin ein Höchstmaß an
Vorteilen für unsere Bürger und für unsere Volkswirtschaften bringen.
Die Kommission erkennt an, dass es durch einen starken, plötzlichen
Zustrom von Menschen aus anderen EU-Ländern in bestimmten geografischen
Gebieten vereinzelt Probleme geben kann. So können sie beispielsweise
eine große Belastung in den Bereichen Bildung, Wohnraum und
Infrastruktur auslösen. Daher ist die Kommission bereit, mit den
Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und die kommunalen Behörden und
anderen Stellen zu unterstützen, den Europäischen Sozialfonds in vollem
Umfang zu nutzen."
Über 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger,
die in einem anderen Mitgliedstaat leben, zeigen, dass die Freizügigkeit
- also die Möglichkeit, überall in der Union zu leben, zu arbeiten und
zu studieren - für die Menschen in Europa die wichtigste Errungenschaft
der EU ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU genießen
dieses Recht seit den Anfangszeiten der Europäischen Union durch den im
ersten europäischen Vertrag von Rom 1957 festgelegten Grundsatz.
Die
Personenfreizügigkeit ist auch ein unverzichtbarer Bestandteil des
Binnenmarktes und ein zentrales Element seines Erfolgs: sie fördert
wirtschaftliches Wachstum, indem sie die Möglichkeit schafft, über
Grenzen hinweg zu reisen, einzukaufen und zu arbeiten, und indem sie
Unternehmen in die Lage versetzt, aus einem größeren Talentpool zu
schöpfen. Die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Mitgliedstaaten
trägt dazu bei, Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage bei
Qualifikationen und Arbeitsplätzen auszugleichen, angesichts erheblicher
Ungleichgewichte zwischen Arbeitsmärkten in der EU und einer alternden
Bevölkerung.
Die EU-Vorschriften zur Freizügigkeit enthalten
zudem eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die es den Mitgliedstaaten
ermöglichen, Missbrauch zu verhindern.
In der Mitteilung vom
25.11.2013 werden die Auswirkungen der Unionsbürgermobilität auf die
Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten analysiert. Alle
Daten belegen in überwältigender Weise, dass die Mehrheit der EU-Bürger,
die ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, dies tun,
um dort zu arbeiten. Sie sind tendenziell wirtschaftlich aktiver als
Inländer und nehmen Sozialleistungen eher weniger in Anspruch. Der
Anteil "mobiler" EU-Bürger, die Sozialleistungen erhalten, ist relativ
gering im Vergleich zu den eigenen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten
und zu Drittstaatenangehörigen. In den meisten Mitgliedstaaten leisten
die "mobilen" EU-Bürger einen Nettobeitrag zum Wohlfahrtssystem des
Gastlandes.
In der Mitteilung wird dargelegt, welche Rechte und
Pflichten Bürgerinnen und Bürger der EU nach dem Unionsrecht haben. Auch
werden die Bedingungen erläutert, unter denen Bürgerinnen und Bürger
einen Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der
sozialen Sicherheit haben. Angesichts der Herausforderungen, vor denen
einige Mitgliedstaaten stehen, werden die Sicherheitsvorkehrungen zur
Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und Fehlern dargelegt. Zudem werden
die Instrumente zur sozialen Inklusion beschrieben, die den
Mitgliedstaaten und lokalen Behörden zur Verfügung stehen, die durch den
Zustrom mobiler EU-Bürger besonders unter Druck stehen.
Angesichts
der Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der praktischen
Umsetzung der Freizügigkeitsregeln nennt die Kommission fünf Aktionen
zur Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden:
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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