• 18.05.2013 – Zum Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit Beschluss vom 30. April 2013 in dem Fall einer nichtverheirateten Mutter entschied ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Zum Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann

 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit Beschluss vom 30. April 2013 in dem Fall einer nichtverheirateten Mutter entschieden, dass der Ausnahmefall des alleinigen 14 monatigen Elterngeldbezuges bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht durch private Vereinbarung über den Aufenthalt des Kindes erreicht werden kann. Auf diese Weise sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

In dem vorliegenden Fall hatten die nichtverheirateten Eltern ursprünglich gegenüber dem Jugendamt erklärt, dass sie die gemeinsame Sorge für ihren Sohn übernehmen wollen. Die Landeshauptstadt Hannover (Beklagte) hatte der Klägerin daraufhin zwölf Monate Elterngeld bewilligt. Der Vater des Kindes war mit einem weiteren Aufenthalt des Kindes bei der Mutter (der Klägerin) einverstanden. Bei Auslaufen des Elterngeldanspruches trafen die Eltern eine notariell beurkundete "Vereinbarung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht". Danach sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein der Klägerin zustehen. Die Beklagte lehnte die Gewährung eines 14 monatigen Elterngeldbezuges für die Mutter ab, da sie der Auffassung war, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nur durch gerichtliche Entscheidung auf die Mutter übertragen werden könne.

Klage und Berufung der Mutter waren ohne Erfolg. Der 2. Senat des LSG hat ausgeführt, dass vorliegend keiner der Ausnahmefälle vorliegt, in denen einem Elternteil Elterngeld auch für den 13. und 14. Monat gewährt werden kann. Ein Elternteil könne im Regelfall lediglich bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld in Anspruch nehmen. Diese auch von der Beklagten bewilligte Zeitspanne habe die Klägerin bereits ausgeschöpft.

Ein Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld für 13 oder 14 Monate könne einem Elternteil in Ausnahmefällen - unter noch weiteren Voraussetzungen - z. B dann zustehen, wenn ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zustehe (§ 4 Absatz 3 Satz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz -BEEG). Eine Änderung der rechtswirksam begründeten gemeinsamen elterlichen Sorge könne nicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung erfolgen, mag diese auch notariell beurkundet worden sein. Für eine solche Änderung bedürfe es vielmehr nach den familienrechtlichen Vorgaben einer Entscheidung des Familiengerichts. Dies gelte auch im Rahmen des Elterngeldrechtes. Durch eine (ggf. vorläufige) gerichtliche Prüfung der elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sollen insbesondere auch Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit habe der Gesetzgeber davon abgesehen private oder notarielle Änderungen zuzulassen. Auch andere Ausnahmefälle seien vorliegend nicht erfüllt.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss L 2 EG 2/13 vom 30.04.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner