• 28.03.2013 – Neuregelungen zum 1. April

    SICHERHEIT – Steuer & Recht In der Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt ...

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Steuer & Recht

Neuregelungen zum 1. April

 

In der Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt werden. Im Straßenverkehr gelten höhere Bußgeldsätze. Das Ehrenamt wird gestärkt und der so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten abschrecken.

Altenpflege - ein Beruf mit Zukunft
Die Deutschen werden immer älter. In der Folge steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte. Das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege steuert dieser Entwicklung entgegen- zum Beispiel mit besseren Ausbildungsbedingungen. Zudem verkürzen sich die Ausbildungszeiten in der Altenpflege. Zugleich sollen verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in Pflegeberufe gewonnen werden. Das Gesetz ist am 19. März 2013 in Kraft getreten.

Bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Behinderten
Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen auch zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass die Patienten eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Die Neuregelung tritt zum 1. April 2013 in Kraft.

Schnellere Meldepflicht bei ansteckenden Erkrankungen
Um bei Epidemien schneller handeln zu können, müssen Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Das Robert Koch-Institut soll innerhalb von drei Tagen informiert sein. Das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften soll die Ausbreitung bedrohlicher Krankheiten im grenzüberschreitenden Flug- und Schiffsverkehr verhindern. Das Gesetz tritt am 29. März 2013 in Kraft.

Verkehr: Höhere Bußgelder im Straßenverkehr
Wer unberechtigt in Parkuhrzonen oder ohne Parkschein parkt, zahlt in Zukunft fünf Euro mehr. Auch Verwarnungen bei Verstößen im Radverkehr werden zumeist um fünf Euro teurer. Das Bußgeld für Verstöße gegen ein Lkw-Fahrverbot, das durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, steigt von 20 auf 75 Euro. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht zudem vor, den "Schilderwald" zu lichten. Für Fahrradschutzstreifen gilt ein generelles Parkverbot. Die geänderte Straßenverkehrsordnung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Finanzen: Ehrenamt gestärkt
Weniger Vereinsbürokratie und höhere Freibeträge für Übungsleiter: so unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr als bisher. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist jetzt wirksam, die meisten steuerlichen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Justiz: Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität
Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können seit dem 7. März zur Abschreckung für bis zu vier Wochen in Haft genommen werden. Dieser so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten abhalten und ihnen die Konsequenzen von Gesetzesverstößen deutlich vor Augen führen.

Quelle: Bundesregierung

 

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