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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 22.03.2013 dem Gesetz zur
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Es soll durch
vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern
und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können. Zudem
erleichtert es zuständigen Stellen - zum Beispiel durch die Erweiterung
von Auskunftsansprüchen - den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner. Den
Anstoß für das Gesetz gab der Bundesrat, der im Juni 2010 den
"Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im
Unterhaltsvorschussrecht" in den Bundestag eingebracht hatte.
Mit
den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder
alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere
Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder
teilweise entzieht, hierzu nicht in der Lage oder verstorben ist.
Das Gesetz
zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze
(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) finden Sie auf der
Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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