• 28.02.2013 – Keine automatische Weitergabe von Meldedaten

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Steuer & Recht

Keine automatische Weitergabe von Meldedaten

 

Der Bundestag hat am 28. Februar bei Enthaltung der Linksfraktion der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar (17/12463) zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (17/7746) angenommen. Damit dürfen Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Der Bundestag hatte das Gesetz auf Empfehlung des Innenausschusses (17/10158) am 28. Juni 2012 mit einer Widerspruchslösung beschlossen, die im Anschluss Proteste auslöste, sodass der Bundesrat am 21. September den Vermittlungsausschuss anrief (17/10768). Diese Widerspruchslösung wurde nun gestrichen, eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht mehr möglich. Bürger können künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Der Beschluss enthält zudem Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor sogenannten Schattenmelderegistern und "Adresspooling" zu schützen. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz tritt im Mai 2015 in Kraft.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

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