• 19.08.2017 – Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

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Steuer & Recht | Sozialversicherungsrecht

Ambulante Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen


Keine Kostenübernahme einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) (Gerichtsbescheid vom 08.06.2017, Az. S 19 KR 4631/15, nicht rechtskräftig).

Der Kläger begehrte die Erstattung der Kosten einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE). Die Kammer wies die Klage ab. Die (ambulante) IRE-Behandlung des Prostatakarzinoms sei vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht umfasst. Die Krankenkassen müssten ihren Mitgliedern die für die Beschaffung dieser Behandlung als privatärztliche Leistung entstehenden Kosten daher nicht erstatten. Es stünden allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlungsmethoden, wie die der Bestrahlung sowie der Prostataektomie, zur Verfügung. Dies gelte auch für den Fall, dass bei dem Kläger bereits eine Bestrahlung der Prostata vorgenommen wurde. Eine Prostataektomie könne noch durchgeführt werden. Dabei sei unbeachtlich, dass diese aufgrund der möglichen Nebenwirkungen vom Kläger nicht gewünscht sei.

SG Stuttgart, Gerichtsbescheid S 19 KR 4631/15 vom 08.06.2017



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