• 05.04.2014 – Schulterverletzung durfte mit Arthroskopie abgeklärt werden

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Nach einer Schulterverletzung kann eine Arthroskopie zur Klärung der Ursachen eines - nach MRT vermeintlich eindeutigen - Einrisses der Suprasp ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Schulterverletzung durfte mit Arthroskopie abgeklärt werden

 

Nach einer Schulterverletzung kann eine Arthroskopie zur Klärung der Ursachen eines - nach MRT vermeintlich eindeutigen - Einrisses der Supraspinatussehne indiziert sein. Über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung muss der Patient nicht aufgeklärt werden, wenn sie sich nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative darstellt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.01.2014 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum bestätigt.

Die im Jahre 1980 geborene Klägerin aus Sprockhövel stürzte Ende September 2008 auf der Treppe und fiel auf ihre auf die linke Schulter. Wegen fortbestehender Schmerzen wurde im Oktober 2008 eine Kernspintomographie durchgeführt, die zur Diagnose des Einrisses der Supraspinatussehne führte. Aufgrund dieser Diagnose und mit der MRT-Aufnahme suchte die Klägerin Ende Oktober 2008 das erstbeklagte Krankenhaus in Bochum auf. In diesem führten die zweitbeklagten Ärzte im November 2008 eine diagnostische Arthroskopie durch, um die Ursachen der vermeintlichen Teilruptur zu klären. Dabei stellte sich heraus, dass die Supraspinatussehne nicht eingerissen war. In der Folgezeit litt die Klägerin unter chronischen Schulterschmerzen und erlitt eine Schleimbeutelentzündung. Diese Folgen hat sie auf die aus ihrer Sicht fehlerhafte Behandlung der Beklagten zurückgeführt und gemeint, sie habe zudem über die Möglichkeit einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden müssen. Von den Beklagten hat sie Schadensersatz verlangt, u. a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.

Das Klagebegehren ist erfolglos geblieben. Nach dem Einholen eines medizinischen Sachverständigengutachtens konnte der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm keine Behandlungsfehler feststellen.

Ein Fehler bei der Befunderhebung sei den Beklagten nicht vorzuwerfen. Auch wenn eine Ultraschalluntersuchung den Einriss der Sehne nicht bestätigt habe, hätten die beklagten Ärzte der MRT-Aufnahme den Vorzug geben dürfen, weil diese Feinheiten besser abbilde könne als eine Ultraschalluntersuchung.

Die Arthroskopie sei auch indiziert gewesen. Die anamnestischen und klinischen Gegebenheiten, ein traumatisierendes Sturzerlebnis der noch jungen Patientin und ein negativer Heilungsverlauf mit zunehmender Bewegungseinschränkung im Bereich der linken Schulter, hätten bereits für die Arthroskopie gesprochen. Das vermeintlich eindeutige Bild des MRT habe diese Bewertung bestätigt.

Der Arthroskopie habe die Klägerin zudem wirksam zugestimmt. Sie sei nicht unzureichend aufgeklärt worden. Auf die Möglichkeit einer konservativen Behandlung habe sie nicht hingewiesen werden müssen, weil sich diese seinerzeit nicht als medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmethode dargestellt habe. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass eine solche, über Monate bis über Jahre durchzuführende Behandlung die Beschwerden der Klägerin beseitigt hätte. Außerdem habe aus damaliger Sicht berücksichtigt werden müssen, dass bei einem konservativ behandelten Einriss der Sehne die Gefahr einer weitergehenden Ruptur bestanden habe.

OLG Hamm, Urteil 26 U 101/12 vom 21.01.2014


Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner