• 01.02.2014 – Grober zahnärztlicher Fehler bei der Befunderhebung - 3.500 Euro Schmerzensgeld

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befund ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Grober zahnärztlicher Fehler bei der Befunderhebung - 3.500 Euro Schmerzensgeld

 

Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 08.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Die heute 64-jährige Klägerin aus Wickede befand sich seit langen Jahren in der zahnärztlichen Behandlung des Beklagten aus Wickede. Anfang Dezember 2008 suchte sie den Beklagten mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich auf. Der Beklagte veranlasste eine Röntgenaufnahme. Weitere Untersuchungen der schmerzenden Zähne fanden ausweislich der Krankenunterlagen nicht statt. Eine bei den Zähnen vorliegende Zahnmarkentzündung wurde erst im Februar 2009 zahnärztlich versorgt. Zwei Zähne im Oberkiefer der Patientin konnten in der Folgezeit nicht erhalten werden, sie erhielten Wurzelfüllungen. Unter Hinweis auf die nach ihrer Ansicht unzureichende zahnärztliche Versorgung hat die Klägerin vom Beklagten Schadensersatz verlangt.

Das sich auf den Oberkiefer beziehende Schadensersatzverlangen der Klägerin hatte Erfolg. Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat nach erneuter Anhörung des zahnmedizinischen Sachverständigen die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.500 Euro bestätigt. Dem Beklagten sei Anfang Dezember 2008 ein grober Behandlungsfehler unterlaufen, weil er es unterlassen habe, den Zustand der schmerzenden Zähne klinisch zu befunden. Allein mit einem Röntgenbild erhalte man kein Gesamtbild über den Zustand der Zähne. Dokumentationspflichtige Ergebnisse einer Vitalitätsprüfung und eines Perkussionsbefundes habe der Beklagte in den Krankenunterlagen nicht festgehalten, so dass für den Senat nicht feststellbar sei, dass der Beklagte diese Untersuchungen vorgenommen habe. Allein aus dem Röntgenbild habe der Beklagte keine ausreichenden Schlüsse ziehen können, weil ein Röntgenbild erst dann Auffälligkeiten darstelle, wenn eine Entzündung bereits den Knochen angegriffen habe. Aufgrund des groben Behandlungsfehlers trage der Zahnarzt die Beweislast dafür, dass sich der weitere Krankheitsverlauf auch bei richtiger Befundung und sodann erfolgter Behandlung nicht positiv geändert hätte. Diesen Nachweis könne der Beklagte nicht führen. Deswegen hafte er für die um zwei Monate verlängerte Leidenszeit der Klägerin und den Verlust von Zähnen, die eine Neuversorgung im Oberkiefer erforderlich gemacht habe.

OLG Hamm, Urteil 26 U 51/13 vom 08.11.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner